RSS-FeedAktuelles 2017

22.03.2017

Änderung des Laufbahnrecht für den feuerwehrtechnischen Dienst

 

Mit Gesetz- und Verordnungsblatt vom heutigen Tage (GV.NRW 2017, S.348 ff.) wurde sowohl die Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land NRW (LVOFeu) als auch die Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zum Vorbereitungsdienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes (Stufenausbildungsverordnung Feuerwehr - StufAVO-Feu NRW) angepasst.

 

Zeitgleich wurde auch die Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten zu Feuerwehren veröffentlicht. In dieser ist geregelt, dass zur Feuerwehr "die feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten

1) der Gemeinden,

2) der Gemeindeverbände,

3) des Instituts der Feuerwehr NRW, die nachweislich mindestens sieben Jahre im Einsatzdienst einer hauptberuflichen Feuerwehr oder einer Freiwilligen Feuerwehr tätig waren oder sind,"

gehören und für die insofern auch der § 116 Abs.3 LBG (Eintritt in den Ruhestand mit Vollendung des 60. Lebensjahres) anwendbar ist.

 

LVOFeu

StufAVO-Feu NRW

Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten zu Feuerwehren

15.03.2017

Bildungsforen zur Anpassung der FwDV 2

Die bundesweit gültige FwDV 2 wird überarbeitet. Hierzu sollen im Auftrag einer, hierfür eingerichteten, Arbeitsgruppe bundesweit Bildungsforen im ersten Quartal an den Landesfeuerwehrschulen der Länder stattfinden.

In Nordrhein-Westfalen wurden diese Veranstaltungen am 23. Februar und 11. März 2017 im neuen Lehrsaalgebäude des IdF NRW durchgeführt. Hierbei wurden jeweils ca. 60 an der Ausbildung Beteiligte über den aktuellen Bearbeitungsstand sowie die weitere Vorgehensweise informiert.

Darüber hinaus wurden in kleineren Arbeitsgruppen die Vor- und Nachteile der aktuell gültigen FwDV 2 diskutiert sowie Verbesserungspotentiale und Wünsche für die Überarbeitung der Dienstvorschrift aufgezeigt.

Die Ergebnisse dieser beiden Bildungsforen werden zusammengefasst und der bundesweiten Arbeitsgruppe für die weitere Verwendung zur Verfügung gestellt.

15.03.2017

Seminarprogramm S Leiter IuK online

Seminarprogramm

zum Seminar

03.03.2017

Teilnahme von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr an Ausbildungs-veranstaltungen außerhalb der Jugendfeuerwehr und im Einsatz

 

Gemeinsame Empfehlung der Jugendfeuerwehr NRW, AK Recht des VdF NRW und der Unfallkasse NRW

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) zum 1. Januar 2016 dürfen Mitglieder der Jugendfeuerwehr nach § 13 Absatz 1 Satz 6 mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.

Die Jugendfeuerwehr NRW hat mit Unterstützung des Arbeitskreises Recht des VdF NRW in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse NRW die angehängte Empfehlungen erarbeitet.

Feuerwehrreport 2/2017

Unfallkasse NRW

01.03.2017

Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Feuerwehrverbandes, Frau Dr. Müjgan Percin zu Gast am Institut der Feuerwehr NRW

 

Münster, 01.03.2017:  Am vergangenen Dienstag begrüßte der Direktor des Institutes der Feuerwehr NRW, Herr Berthold Penkert die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Feuerwehrverbandes, Frau Dr. Müjgan Percin anlässlich eines dreitägigen Informationsbesuches am Institut der Feuerwehr NRW.

Beschriftung Foto (v.l.n.r.)

Herr Berthold Penkert (Direktor IdF NRW), Frau Dr. Müjgan Percin (Bundesgeschäftsführerin DFV), Herr Yannick Ngatchou (Stabstelle IdF NRW), Herr Hartmut Ziebs (Präsident des DFV).

22.02.2017

neue Stellenangebote am IdF NRW online

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15.02.2017

Programm S ENB 10.03.2017 online

Programm

09.02.2017

Workshop zum ABC-Schutz-Konzept NRW (S WS ABC-Schutz NRW 1/2017)

Am 18.-19.04.2017 findet das Seminar „Workshop zum ABC-Schutz-Konzept NRW“ unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) am Institut der Feuerwehr NRW (IdF NRW) statt.

Das Programm für dieses Seminar wird in Kürze auf diesen Seiten veröffentlicht.

26.01.2017

Rückruf / Reparaturaktion der Firma Bosch

 

Die Firma Bosch weist über Ihre Händler auf ein bestehendes Problem bei Winkleschleifern aus dem Produktions- und Reparaturzeitraum 2016 hin. Bitte beachten Sie die Hinweise, verwenden die angegebenen Geräte nicht  und wenden sich ggf. an die angegebenen Ansprechpartner

Sicherheitshinweis

 

16.01.2017

Zusätzliches Führungskräfteseminar am 03.03.2017 (SF 11/2017)

 

Psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte und Psychosoziale Notfallversorgung der Bevölkerung aus der Perspektive von Führungskräften

 

Inhalte des Seminars

  • Verantwortlichkeit nach Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift (GUV-V A1)
  • Dienstunfallberichte und Entschädigung von Dienstunfällen
  • Aufgabenfelder der im Themenfeld PSU ausgebildeten Einsatzkräfte
  • Aufbau eines PSU-Teams
  • Begriffsklärung PSU, PSNV und Notfallseelsorge
  • Treffen dienstrechtlicher Regelungen
  • Überregionale Vernetzung von PSU und PSNV

 

Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Führungskräfte der Feuerwehren. Es ist keine Fortbildung für ausgebildete PSU/PSNV-Kräfte.

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