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Vermietungen
Nutzung des Übungsgeländes des IdF NRW
Das Übungsgelände mit seinen Übungsobjekten steht allen öffentlichen Feuerwehren des Landes NRW an Wochenenden für Übungen kostenlos zur Verfügung.
Werkfeuerwehren steht das Übungsgelände des IdF NRW mit seinen Übungseinrichtungen ebenfalls zur Verfügung, allerdings wird diesen ein pauschaliertes Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.
Erste Informationen über das Übungsgelände mit seinen Einrichtungen finden Sie hier ...
Für die Nutzung ist eine vorherige Terminabsprache und Reservierung des Geländes erforderlich.
Voraussetzung für die Nutzung ist weiterhin die Übernahme der aus der Nutzung evtl. entstehenden Schadensersatzansprüche. Die Unterzeichnung der Haftungsübernahmeerklärung ist obligatorisch.
Für telefonische Rückfragen und für die Anmeldung wenden Sie sich bitte an Herrn Werner Kemker, Tel.: 0251 / 3112 - 107 (Dezernat Z 2 - Veranstaltungsplanung und Organisation, Servicestelle Planung) die Ihnen auch mit weiteren Informationen zur Verfügung stehen.



