Lehrgangsbeschreibung

F/B Agw - Lehrgang: Atemschutzgerätewarte

Der Lehrgang beinhaltet einen Leistungsnachweis der Teilnehmer.



Lehrgangsdauer: (Tage)

5



Teilnehmer

Feuerwehrangehörige mit nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, die als Atemschutzgerätewart für Vollmasken und Pressluftatmer in der am Standort befindlichen und mit geeigneten Prüfgeräten ausgestatteten Atemschutzwerkstatt eingesetzt werden sollen.

 

Hinweis:

Für das Überwachen, Lagern und Verwalten von Atemschutzgeräten, insbesondere die Terminüberwachung, das Veranlassen von Geräteprüfungen und für das Führen des Gerätenachweises, ist die Ausbildung zum Gerätewart nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) ausreichend.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Ausbildung zum Truppführer
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • Hospitation in der eigenen Atemschutzwerkstatt

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, die Instandhaltung, Prüfung und Wartung der Vollmasken und Pressluftatmer im Rahmen der übertragenen Aufgaben in einer Atemschutzwerkstatt selbstständig durchzuführen.
Dieser Lehrgang befähigt weiterhin zur Wahrnehmung von Aufgaben nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) Ziffer 4.
Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Atemschutzgerätewarte“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.9.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Teilnehmeranzahl: 16

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • FwDV 7: Atemschutz; Ausgabe 2004
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • DGUV Grundsatz 305-002: Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr; Ausgabe Mai 2021
  • DGUV Regel 112-190 (bisher BGR/GUV-R 190) Benutzung von Atemschutzgeräten; Ausgabe Dezember 2011
  • DGUV Information 205-014: Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr; Ausgabe September 2016