Lehrgangsbeschreibung

F/B BST - Lehrgang: Brandschutztechniker (modular)

Der Lehrgang für Brandschutztechniker bereitet auf die eigenverantwortliche Durchführung der Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG vor.

 

Der Lehrgang startet mit einem Online-Seminartag, an den sich direkt eine etwa vierwöchige Vorbereitungsphase anschließt. In dieser Zeit hat der Teilnehmer bei mindestens drei Brandverhütungsschauen zu hospitieren (Praktikum 1) sowie gestellte Selbstlern-Aufgaben zu bearbeiten. Danach folgt eine 12-tägige Präsenzphase am IdF NRW. Hieran schließt sich ein etwa achtwöchiges Zeitfenster an, in welchem der Teilnehmer mindestens fünf Brandverhütungsschauen eigenständig – unter Aufsicht – durchzuführen hat (Praktikum 2). Der Lehrgang schließt mit einem 2-tägigen Theorieblock am IdF NRW einschließlich Leistungsnachweis ab.

 

Die Praktika sind durch die entsendende Dienststelle zu organisieren und an einer mit der Durchführung von Brandverhütungsschauen betrauten Dienststelle abzuleisten und nachzuweisen.



Lehrgangsdauer: (Tage)

ein Online-Veranstaltungstag

14 Präsenztage am IdF NRW

zwei Praktika



Teilnehmer

Führungskräfte der Feuerwehr, die zukünftig Brandverhütungsschauen im Stadt-/Gemeindegebiet durchführen sollen, aber nicht bereits vor dem 01.01.2016 Brandschauen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) durchgeführt haben oder nach den Regelungen des Erlasses Hinweise zum Vorbeugenden Brandschutz vom 09.02.2001 ausgebildet wurden.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer
  • Mindestens einjährige praktische Einsatzerfahrung in der Führung taktischer Einheiten

 

Die Teilnahmevoraussetzungen werden am IdF NRW stichprobenartig geprüft. Die Teilnehmer werden daher gebeten, Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen mitzubringen.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, im Rahmen der übertragenen Aufgaben Brandverhütungsschauen gemäß §26 BHKG selbstständig durchzuführen.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ca. 5 Tage vor Beginn des Online-Seminartages über ihre Dienststellen per E-Mail einen Link, mit dem sie sich für den virtuellen Klassenraum des Lehrgangs registrieren können und Ihre jeweiligen Benutzerkennungen erhalten. Die Teilnehmer/-innen können sich damit am Online-Seminartag in die Online-Veranstaltung (30 Minuten vor Beginn) einloggen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Teilnahme mindestens ein internetfähiges Endgerät und einen Internet-Zugang benötigen. Als Browser benötigen Sie aktuelle Versionen von Chrome oder Firefox. Wir empfehlen Ihnen vor der Anmeldung am Online-Seminartag die Durchführung eines Systemchecks (Link: https://yulinc.netucate.net/systemcheck).

Der Zugang über ein Behörden-Netzwerk kann eingeschränkt sein.

Die Ausstattung mit einer Webcam und Mikrophon wird empfohlen.



Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
  • Landesbauordnung NRW (BauO NRW)
  • Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung NRW
  • Sonderbauverordnung (SBauVO)
  • Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulBauR)
  • Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen (RdErl. d. MWEBWV v. 17.03.2001)
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018. Insbesondere sind auch Augenschutz und Gehörschutz erforderlich.
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.
  • Es wird empfohlen ein internetfähiges Multimediagerät (Tablet, Laptop, etc) für einzelne Unterrichte zur Verfügung zu haben