Lehrgangsbeschreibung
F Gw - Lehrgang: Gerätewarte
Der Lehrgang beinhaltet einen Leistungsnachweis der Teilnehmer.
Lehrgangsdauer: (Tage)
5
Teilnehmer
Feuerwehrangehörige mit nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, die in der Gerätewartung eingesetzt werden sollen.
Teilnahme-Voraussetzung
- Ausbildung zum Truppführer
- Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge
Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.
Lehrgangs- oder Seminarziel
Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Geräte und persönlichen Ausrüstung sowie einfache Pflege- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der übertragenen Aufgaben selbstständig durchzuführen.
Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Gerätewarte“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.8.
Buchung
Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)Teilnehmeranzahl: 20
Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände
- DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
- DGUV Grundsatz 305-002: Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr; Ausgabe Mai 2021
- Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1)
DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.