Lehrgangsbeschreibung

F Gw - Lehrgang: Gerätewarte

Der Lehrgang beinhaltet einen Leistungsnachweis der Teilnehmer.



Lehrgangsdauer: (Tage)

5



Teilnehmer

Feuerwehrangehörige mit nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, die in der Gerätewartung eingesetzt werden sollen.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Ausbildung zum Truppführer
  • Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Geräte und persönlichen Ausrüstung sowie einfache Pflege- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der übertragenen Aufgaben selbstständig durchzuführen.

Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Gerätewarte“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.8.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Teilnehmeranzahl: 20

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • DGUV Grundsatz 305-002: Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr; Ausgabe Mai 2021
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.