Lehrgangsbeschreibung

F Gw - Lehrgang: Gerätewarte

Der Lehrgang beinhaltet einen Leistungsnachweis der Teilnehmer.



Lehrgangsdauer: (Tage)

5



Teilnehmer

Feuerwehrangehörige, die in der Gerätewartung eingesetzt werden sollen.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Ausbildung zum Truppführer
  • Ausbildung zum Maschinisten


Lehrgangs- oder Seminarziel

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Geräte und persönlichen Ausrüstung sowie einfache Pflege- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der übertragenen Aufgaben selbstständig durchzuführen.

Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Gerätewarte“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ziffer 3.8.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Für die praktische Ausbildung ist die normale Feuerwehrdienstkleidung (Arbeitskleidung) inkl. Sicherheitsschuhwerk ausreichend.

Für Tätigkeiten im Außenbereich ist witterungsabhängige Kleidung mitzubringen.

Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarzbereich abgelegt. Für das Betreten des Weißbereichs (inkl. Speiseraum) ist entsprechend saubere Dienstkleidung mitzubringen.

 

 

Der Lehrgang beinhaltet ein Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie unter:

https://membox.nrw.de/index.php/s/uRYVdRaY6QRwlcu      (Passwort: PRUEFUNG)



Teilnehmeranzahl: 20

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • DGUV Grundsatz 305-002: Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr; Ausgabe Mai 2021
  • DGUV Information 205-014: Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr; Ausgabe September 2016
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.