Seminarbeschreibung

 

S Ausbilder AGT - Seminar Ausbilder für Atemschutzgeräteträger

Lehrgangsdauer: (Tage) 3

Teilnehmer

Erfahrene Ausbilder einer Feuerwehr, die in der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern eingesetzt werden sollen.

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte der Atemschutzausbildung kennenzulernen. Die Teilnehmer erarbeiten innerhalb des Seminars die Ressourcenplanung, Unterrichtsmethoden und praktischen Übungen, sodass sie diese leicht in ihre eigene Atemschutzausbildung einbringen können. Der Teilnehmer erhält konkret umsetzbare Ideen für den eigenen Unterricht.

 

Hinweis:

Dieses Seminar ist eine fachspezifische Ausbildung, die in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) gefordert wird um als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger tätig werden zu dürfen.

Es entspricht in Verbindung mit einem vorher besuchten Lehrgang „F Ausbilder“ oder einer gleichwertigen Ausbildung der Qualifikation gemäß FwDV 2 Ziffer 4.7. für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern.

Das Seminar wird nicht als Fortbildung für Atemschutzgerätewarte angeboten.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Ausbildung zum Gruppenführer
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang F/B Ausbilder oder einer gleichwertigen Ausbildung ist Voraussetzung zum Besuch dieses Seminars.

 

Als gleichwertig anzusehen sind Ausbildungen in Methodik/Didaktik von mindestens einer Woche Dauer, wie z.B.:

  • Lehrgang B III
  • Lehrgang B mD (F)
  • Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
  • Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistenten
  • Ausbildung zum Praxisanleiter Rettungsdienst
  • Ausbildung zum Ausbilder in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister)
  • Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr o.Ä.
  • Ausbildung zum Lehrer an öffentlichen Schulen
  • Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK oder ähnliches)
  • Ausbildung zum Praxisanleiter Rettungsdienst

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung der Atemschutzgeräteträger im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus befähigt die Teilnahme, Lehrpläne für die Atemschutzgeräteträger Ausbildung zu erstellen und die erforderlichen Lehrinhalte zu erarbeiten.



Buchung

online durch Dienststelle

Hinweis:

Laut überarbeiteter FwDV 2 ist Ausbildung in der Feuerwehr eine Führungsaufgabe. Daher ist die Ausbildung zum Gruppenführer Voraussetzung zur Teilnahme an den Seminaren "Ausbilderschulung".



Teilnehmeranzahl: 24

Zusatzinformationen

Laut überarbeiteter FwDV 2 ist Ausbildung in der Feuerwehr eine Führungsaufgabe. Daher ist die Ausbildung zum Gruppenführer Voraussetzung zur Teilnahme an den Seminaren "Ausbilderschulung".



Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Stand Januar 2012
  • FwDV 7: Atemschutz; Ausgabe 2004
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • DGUV Regel 112-190 (bisher BGR/GUV-R 190) Benutzung von Atemschutzgeräten; Ausgabe Dezember 2011
  • Es können eigene Ausbildungskonzepte mitgebracht werden, die als Grundlage für die Ausbildungsplanung genutzt werden können
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.