Seminarbeschreibung

 

S Modul Technik - Seminar– Modul

Das Seminar besteht aus einem dreiwöchigen Theorieblock am IdF NRW und einem anschließenden achtwöchigen Praxisblock in der technischen Abteilung einer Berufsfeuerwehr oder einer vergleichbaren Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften.



Lehrgangsdauer: (Tage)

15



Teilnehmer

Teilnehmer/-innen sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes, die für eine Tätigkeit in einer technischen Abteilung einer Feuerwehr vorgesehen sind.
Die Teilnahme an dem Technik-Seminar soll unmittelbar vor oder nach Aufnahme dieser Tätigkeit stattfinden. Das bedeutet, dass nicht grundsätzlich jeder Absolvent direkt im Anschluss an die Laufbahn- oder Aufstiegsprüfung das Seminar belegen muss.



Teilnahme-Voraussetzung

Abgeschlossene Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienst im Lande Nordrhein -Westfalen (VAP2.1-Feu; VAP2.2-Feu).

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu) zielte auf die Verbesserung der Ausbildung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen. Damit verbunden war eine Neuausrichtung und konsequente Fokussierung der Lern- und Ausbildungsinhalte auf die zentralen einsatzbezogenen Anforderungen, die auf die Absolventen/-innen mit der anschließenden Übernahme einer Funktion als Zugführer/-in, Abschnittsleiter/-in, Verbandsführer/-in bzw. Mitarbeiter/-in in Stäben zukommen.

Durch die Entfrachtung von bisherigen, auf die Übernahme von Sachbearbeitungsfunktionen vorbereitenden Lerninhalte, die Modularisierung der Ausbildung und die weitestgehende Harmonisierung der bislang ausgesprochen heterogenen Ausbildungsgänge für Laufbahnbewerber/-innen und Aufstiegsbeamte/-innen soll die neue VAPgD-Feu den Kommunen als wesentlichen Bedarfsträgern eine effektivere und wirtschaftlichere Vorbereitung ihrer Feuerwehrbeamten auf die Kernaufgaben des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ermöglichen.

Im Zuge dieser Änderung wurde ein gesonderter Ausbildungsabschnitt „Technik“ innerhalb des Vorbereitungsdienstes nicht mehr ausgewiesen. Ferner entfiel ein Teil der bisherigen theoretischen Unterrichtsanteile im ehemaligen B IV-Lehrgang (bis 31.12.2007) als Vorbereitung auf eine spätere Sachbearbeitertätigkeit.
Dieses Seminar soll vertiefende Kenntnisse im Bereich der Feuerwehrtechnik vermitteln und konkret auf die bevorstehende tägliche Arbeit im Bereich der Technischen Dienste anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen vorbereiten. Die Seminarteilnehmer/-innen sind abschließend in der Lage, in einer technischen Abteilung einer Feuerwehr eigenständig Arbeiten zu erledigen.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

In Ergänzung zum theoretischen Ausbildungsmodul ist ein verpflichtendes praktisches Ausbildungsmodul vorzusehen. Die Dauer des praktischen Moduls beträgt 8 Wochen. Es sollte im Regelfall in der technischen Abteilung einer anderen Berufsfeuerwehr oder einer anderen vergleichbaren Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften durchgeführt werden. Eine Durchführung bei der eigenen Feuerwehr ist als Ausnahme möglich.



Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz