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Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
Die zum 01.01.2008 novellierte Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu) weist für die Dauer der Ausbildungen ab 2008 folgende Änderungen auf:
- Brandoberinspektoranwärter (BOIA) (Laufbahnbewerber nach § 8 LVOFeu):
- mindestens 24 Monate (statt bisher 18 Monate)
- Regelaufsteiger (Aufsteiger nach § 12(1) LVOFeu)
- mindestens 12 Monate (statt bisher 18 Monate)
- Altersaufsteiger (Aufsteiger nach § 12(5) LVOFeu)
- mindestens 9 Monate (statt bisher 10 Monate)
Der Vorbereitungsdienst oder die Einführungszeit kann jeweils zum 1. eines jeden Quartals beginnen.
Wegen erhöhten Bedarfs wird einmalig zusätzlich eine Ausbildung für Regelaufsteiger ab dem 01.06.2012 und für Altersaufsteiger ab dem 01.09.2012 angeboten. Die gemeinsame Ausbildung endet am 31.05.2013.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsabschnitten können dem nachfolgenden Muster-Ausbildungsplan entnommen werden. Die Ausbildung der Brandoberinspektoranwärter dauert 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre, beginnend jeweils am 01. eines jeden Quartals, sind folgende Abschnitte an den folgenden Ausbildungsstätten zu absolvieren:
Die theoretische Ausbildung im Rahmen der Einführungs- und Vorbereitungszeit erfolgt am Institut der Feuerwehr, das Ausbildungsteile von anderen Ausbildungseinrichtungen durchführen lassen kann.
Da die Aufstiegsbeamtinnen und -beamte bereits eine feuerwehrtechnische Ausbildung bis zum Gruppenführer durchlaufen haben, beginnt ihre Ausbildung mit dem 6. Ausbildungsabschnitt. Die laut Anlage 1 der VAPgD-Feu vorgesehenen Urlaubsblöcke variieren je nach Lage der theoretischen Ausbildungen. Dieses ist daher bei der Erstellung der konkreten Ausbildungspläne und der Festlegung der Praxisabschnitte neben den fixen Terminen der Lehrgänge zu berücksichtigen.
Laut Runderlass des Innenministeriums vom 15.08.2008 geht man "davon aus, dass die Feuerwehren im Lande Nordrhein-Westfalen sämtliche Beamtinnen und Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, die für die Einführungszeit zugelassen werden, vor deren Beginn im Rahmen eines mindestens dreimonatigen Vorbereitungsdienstes obligatorisch intensiv und individuell ausgerichtet hierauf vorbereiten" … "insbesondere über
- einen Einsatz als Ausbilder/in an einer kommunalen Feuerwehrschule,
- die Erstellung von Ausbildungsunterlagen, bspw. am Medienzentrum des IdF NRW, oder
- Hospitation(en) bei anderen Organisationen bzw. Behörden"
Der Beginn des Vorbereitungsdienstes für Brandoberinspektoranwärter ist dem IdF NRW durch die einstellende Dienststelle zu melden. Der Beginn der Einführungszeit für Aufsteiger ist im Vorfeld mit dem IdF NRW abzustimmen. So kann eine gleichmäßige Verteilung der Lehrgangsplätze und eine methodisch/didaktisch sinnvolle Lehrgangsstärke von maximal 24 Teilnehmern realisiert werden.
Ausführliche Informationen zu den Hintergründen der Novellierung finden Sie hier.
Eine Übersicht der konkreten und vorgesehenen Termine finden Sie hier.
Den Artikel "Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen – die VAP gD-Feu NRW 2008" (brandSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung 9/2008) finden Sie hier.


