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Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
Bereits am 21.04.2004 haben wir auf unserer Homepage die neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienst im Lande Nordrein-Westfalen (VAPhD-Feu) veröffentlicht. Die neue VAPhD-Feu tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2010 außer Kraft. Alle Brandreferendarinnen und Brandreferendare sowie Aufstiegsbeamtinnen und –beamte, die bis zum 31. Dezember 2004 ihre Ausbildung begonnen haben, werden nach den Vorschriften der bisherigen VAPhD-Feu ausgebildet.
Es war der Wunsch aller an der Überarbeitung Beteiligten, die Ausbildungsabschnitte in der neuen Ausbildungsverordnung in ihrer Abfolge detaillierter festzuschreiben, eine höhere Anzahl theoretischer Ausbildungsabschnitte an verschiedenen Ausbildungsstätten einzubinden und eine strenge Abfolge von Lehrgängen und praktischen Abschnitten festzulegen. Damit soll erreicht werden, dass die Inhalte der theoretischen Ausbildung jeweils zeitnah praktisch erprobt und umgesetzt werden können.
Diese Festlegungen bedingen für die Ausbildungsleiterinnen und –leiter eine sehr detaillierte Vorplanung der Ausbildung. Für die Ausbildungsstätten bedeutet es, sich sehr intensiv über Inhalte der Lehrgänge abzustimmen. Diese Abstimmungen sind erfolgt. Neben der inhaltlichen Abstimmung war es notwendig, schon jetzt den zeitlichen Rahmen der Lehrgänge an den verschiedenen Ausbildungsstätten festzulegen. Nur so ist es möglich, die planerischen Notwendigkeiten, die sich aus dem Ausbildungsplan nach VAPhD-Feu und den Ausbildungsverpflichtungen der beteiligten Ausbildungsstätten ergeben, zu koordinieren. Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsabschnitten können dem nachfolgenden Ausbildungsplan entnommen werden.
Zusätzliche Hinweise zu den Lernzielen, Literaturhinweisen und Kosten sind als Download am Ende der allgemeinen Informationen der einzelnen Lehrgänge hinterlegt. Da es natürlich auch für die Einstellungs- und Ausbildungsbehörden wichtig ist, schon frühzeitig mit der Planung zu beginnen, sollen nachfolgend die Termine der Lehrgänge bekannt gegeben werden.
Die Ausbildung der Brandreferendarinnen und Brandreferendare dauert 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre, beginnend jeweils am 01. April eines jeden Jahres, sind folgende Lehrgänge an den folgenden Ausbildungsstätten zu absolvieren:
| Ausbildungsabschnitt | Dauer | Ausbildungsstätte | Details | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Einführungsseminar | 1 Woche | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
| 2 | Praxisabschnitt: 1. Feuerwehr + Feuerwehrgrundausbildung | ![]() |
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| 3 | Führungslehrgang I | 2 Monate | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
| 4 | Praxisabschnitt: 2. Feuerwehr | ![]() |
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| Zugführerprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
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| 5 | Verwaltungslehrgang | 1 Monat + 3 Wochen | Verwaltungsakademie in Berlin | ![]() |
| 6 | Praxisabschnitt: Verwaltungsbehörde | ![]() |
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| 7 | Führungslehrgang II | 1 Monat | LFS Baden-Württemberg | ![]() |
| 8 | Praxisabschnitt: 3. Feuerwehr | ![]() |
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| 9 | Führungslehrgang III | 1 Monat | FeuAk HH und BKS Sachsen-Anhalt |
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| 10 | Praxisabschnitt: Wahlstation | ![]() |
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| Laufbahnprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
Da die Aufstiegsbeamtinnen und –beamte bereits eine feuerwehrtechnische Ausbildung bis zum Zugführer durchlaufen haben, beginnt ihre Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr des laufenden Jahrgangs, beginnend mit dem 5. Ausbildungsabschnitt.
Für die nächsten Jahre sind die Ausbildungsabschnitte in Abstimmung mit den Ausbildungsstätten wie folgt festgelegt worden:


