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Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
Die Ausbildung und Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienst im Lande Nordrein-Westfalen (VAPhD-Feu). Diese Verordnung trat nach einer grundlegenden Überarbeitung mit dem 1. Januar 2005 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2010 außer Kraft. Nach Meinung aller Beteiligten, hat sich die VAPhD-Feu grundlegend bewehrt. Insbesondere die detaillierte Planung der Ausbildungsabschnitte, die Einbindung verschiedener Ausbildungsstätten sowie die Abfolge von Lehrgängen und praktischen Abschnitten haben zu einer wesentlichen Verbesserung der Ausbildung geführt. Der Ablauf der Gültigkeit zum 31. März 2010 wurde jedoch zum Anlass genommen, die Verordnung auf der Grundlage der Erfahrungen der ersten fünf Jahre ihrer Gültigkeit zu überarbeiten und in einigen Punkten zu ändern.
Die novellierte Fassung der VAPhD-Feu vom 11. März 2010 wurde im Gesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2010 Nr. 10 Seite 165 bis 182 veröffentlicht. Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder hat auf seiner 25. Sitzung am 17. / 18. März 2010 den Ländern empfohlen, die VAPhD-Feu Nordrhein-Westfalen auch in ihrer novellierten Fassung der Ausbildung der Brandreferendare und Aufstiegsbeamten zu Grunde zu legen und anzuwenden. Die Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, die ihre Ausbildung am 01. April 2010 begonnen haben, sowie die Aufsteigerinnen und Aufsteiger, die ihren Aufstieg am 01. April 2011 beginnen werden, werden nach der novellierten Verordnung ausgebildet.
Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Zulassung zur Zugführer- und der Laufbahnprüfung sowie die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und die Gesamtbewertung. Angehörige von Werkfeuerwehren können nun wieder als Besitzer im Prüfungsausschuss tätig werden, wenn Kandidaten aus den Reihen der Werkfeuerwehren zur Prüfung anstehen. Die Hausarbeit wurde ihrem jetzigen Charakter entsprechend in Facharbeit umbenannt und eine größere Flexibilität bei der Planung der Ausbildungsabschnitte eröffnet.
Auch weiterhin werden zusätzliche Hinweise zu Lernzielen, Literatur und Kosten zum Download auf dieser Homepage hinterlegt. Für die Einstellungs- und Ausbildungsbehörden bleibt es weiterhin wichtig, auf der Grundlage der veröffentlichten Pläne schon frühzeitig mit der Planung der Ausbildung bzw. des Aufstieges zu beginnen. Grundlagen und Informationen zur Planung nach der VAP hD-Feu 2004 finden Sie hier. Grundsätzlich gliedert sich die Ausbildung in folgende Abschnitte:
| Nr. | Ausbildungsabschnitt | Dauer | Ausbildungsstätte | Details |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Einführungsseminar | 1 Woche | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
| 2 | Praxisabschnitt: 1. Feuerwehr + Feuerwehrgrundausbildung | 25 Wochen | ![]() |
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| 3 | Führungslehrgang I | 9 Wochen | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
| 4 | Praxisabschnitt: 2. Feuerwehr | 13 Wochen | ![]() |
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| Zugführerprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
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| 5 | Verwaltungslehrgang | 8 Wochen | Verwaltungsakademie Berlin | ![]() |
| 6 | Praxisabschnitt: Verwaltungsbehörde | 9 Wochen | ![]() |
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| 7 | Führungslehrgang II | 4 Wochen | Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg | ![]() |
| 8 | Praxisabschnitt: 3. Feuerwehr | 14 Wochen | ![]() |
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| 9 | Führungslehrgang III Teil a | 3 Wochen | Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge | ![]() |
| Führungslehrgang III Teil b | 3 Wochen | Feuerwehrakademie Hamburg | ||
| 10 | Praxisabschnitt: Wahlstation |
5 Wochen | ![]() |
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| Laufbahnprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
Da die Aufstiegsbeamtinnen und –beamte bereits eine feuerwehrtechnische Ausbildung bis zum Zugführer durchlaufen haben, beginnt ihre Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr des laufenden Jahrgangs, beginnend mit dem 5. Ausbildungsabschnitt.
Für die nächsten Jahre sind die Ausbildungsabschnitte in Abstimmung mit den Ausbildungsstätten wie folgt festgelegt worden:
- Brandreferendare/-referendarinnen Jahrgang 2010
- Aufstiegsbeamte/-beamtinnen Jahrgang 2011
- Brandreferendare/-referendarinnen Jahrgang 2011
- Aufstiegsbeamte/-beamtinnen Jahrgang 2012
- Brandreferendare/-referendarinnen Jahrgang 2012
- Aufstiegsbeamte/-beamtinnen Jahrgang 2013
- Brandreferendare/-referendarinnen Jahrgang 2013
- Aufstiegsbeamte/-beamtinnen Jahrgang 2014



