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1. Ausbildungsabschnitt
B I: Feuerwehrtechnische Grundausbildung
Teilnehmer: Brandoberinspektoranwärter (BOIA)Umfang: 5 Monate Grundausbildungslehrgang, entsprechend den Vorgaben der
VAPmD-Feu NRW, Abschnitt 1
Ausbildungsstelle: Feuerwehr
Ziel:
Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Truppmanns oder Truppführers wahrzunehmen und er soll den Dienstbetrieb auf einer Feuerwache kennen lernen. Der Beamte muss durch Selbststudium die Inhalte der Grundausbildung in den vorgegebenen Themenbereichen entsprechend der künftigen Verwendung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vertiefen.
Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.


