Inhalt:
[ Kopfnavigation ] [ Hauptnavigation ] [ Unternavigation ]
2. Ausbildungsabschnitt
Rettungssanitäter-Lehrgang (Theorie)
Teilnehmer: Brandoberinspektoranwärter (BOIA)Umfang: 1 Monat, entsprechend den Vorgaben der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 1
Ausbildungsstelle: Feuerwehr/kommunale Rettungsdienstschule
Ziel:
Der Beamte soll die theoretischen Grundlagen kennen lernen, die im 3. Ausbildungsabschnitt in jeweils 2-wöchigen Rettungswachen- und Klinikpraktika erweitert werden.
Im Rahmen der Laufbahnausbildung wird die Rettungssanitäter-Ausbildung nicht abgeschlossen. Dazu fehlen weitere jeweils 2-wöchige Rettungswachen- und Klinikpraktika und ein 1-wöchiger Abschlusslehrgang mit Prüfung.
Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht als Teilnahmenachweis zu fertigen.


