Institut der Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen

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Institut der Feuerwehr NRW
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3. Ausbildungsabschnitt

Truppmann/-führerpraktikum - Rettungswachenpraktikum - Klinikpraktikum

Teilnehmer: Brandoberinspektoranwärter (BOIA)

Umfang: 2 Monate

  • Truppmann/-führerpraktikum: 1 Monat
  • Rettungswachenpraktikum: 2 Wochen
  • Klinikpraktikum: 2 Wochen


Ausbildungsstelle: Feuerwehr/kommunale Rettungsdienstschule/Rettungswache/Klinik

Ziel:
Der Beamte soll in die Aufgaben eines Truppmanns/-führers eingewiesen und in diesen Funktionen tätig werden:

  • Einsatzdienst als Truppmann und Truppführer;
  • Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb und am Ausbildungs- und Übungsdienst;
  • Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst;

 

Der Beamte soll die Grundtätigkeiten eines Rettungssanitäters kennen lernen und teilweise selber durchführen. 
    Das 2-wöchige Klinikpraktikum richtet sich nach der 
    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 2. 
    Das 2-wöchige Rettungswachenpraktikum richtet sich nach der 
    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 3.

Im Rahmen der Laufbahnausbildung wird die Rettungssanitäter-Ausbildung nicht abgeschlossen. Dazu fehlen weitere jeweils 2-wöchige Rettungswachen- und Klinikpraktika und ein 1-wöchiger Abschlusslehrgang mit Prüfung.

 

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.

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