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3. Ausbildungsabschnitt
Truppmann/-führerpraktikum - Rettungswachenpraktikum - Klinikpraktikum
Teilnehmer: Brandoberinspektoranwärter (BOIA)
Umfang: 2 Monate
- Truppmann/-führerpraktikum: 1 Monat
- Rettungswachenpraktikum: 2 Wochen
- Klinikpraktikum: 2 Wochen
Ausbildungsstelle: Feuerwehr/kommunale Rettungsdienstschule/Rettungswache/Klinik
Ziel:
Der Beamte soll in die Aufgaben eines Truppmanns/-führers eingewiesen und in diesen Funktionen tätig werden:
- Einsatzdienst als Truppmann und Truppführer;
- Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb und am Ausbildungs- und Übungsdienst;
- Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst;
Der Beamte soll die Grundtätigkeiten eines Rettungssanitäters kennen lernen und teilweise selber durchführen.
Das 2-wöchige Klinikpraktikum richtet sich nach der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 2.
Das 2-wöchige Rettungswachenpraktikum richtet sich nach der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 3.
Im Rahmen der Laufbahnausbildung wird die Rettungssanitäter-Ausbildung nicht abgeschlossen. Dazu fehlen weitere jeweils 2-wöchige Rettungswachen- und Klinikpraktika und ein 1-wöchiger Abschlusslehrgang mit Prüfung.
Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.


