Institut der Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen

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Institut der Feuerwehr NRW
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E-Mail: poststelle@idf.nrw.de

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7. Ausbildungsabschnitt, Teil b

Organisation/Einsatzrecht/Betriebswirtschaftslehre

Teilnehmer: Brandoberinspektoranwärter (BOIA), Regelaufsteiger, Altersaufsteiger

Umfang: 1 Monat

Ausbildungsstelle: Das Institut der Feuerwehr NRW lässt diesen Ausbildungsteil extern durchführen.

Institut für Öffentliche Verwaltung NRW, (IÖV NRW), Hilden

Ziel:
Der Beamte soll

  • die rechtlichen Grundlagen, die für Tätigkeiten im Verantwortungsbereich des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes erforderlich sind, erwerben und
  • in die Betriebswirtschaftlehre eingeführt werden.


Inhalte:

  • Grundzüge des Staats- und Verwaltungsrechts (einschl. EU);
  • Kommunalrecht;
  • Verwaltungsorganisation;
  • Feuerschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht;
  • Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts;
  • Disziplinarrecht und Personalvertretungsrecht;
  • kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft einschl. Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling;
  • Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre;
  • Einsatzrecht;
  • Ressourcenplanung

 

Zum Ende des Lehrgangs schreibt der Beamte die erste Aufsichtsarbeit der Zugführerprüfung zu zwei Zeitstunden (siehe Anlage 4 der VAPgD-Feu). Näheres zur Zugführerprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges.

Der Beamte erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.

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