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8. Ausbildungsabschnitt
Zugführerpraktikum
Teilnehmer: Brandoberinspektoranwärter (BOIA), Regelaufsteiger, Altersaufsteiger
Umfang: 2 Monate
Sonderregelung für Altersaufsteiger:
Für Altersaufsteiger dauert das Zugführerpraktikum nur 1 Monat. Vorgeschaltet ist ein 1-monatiger Abschnitt Abteilungsdienst. Dieser Abschnitt kann bei derselben Feuerwehr abgeleistet werden wie das Zugführerpraktikum.
Ausbildungsstelle: Feuerwehr
Ziel:
Der Beamte nimmt die Funktion eines Zugführers (Führungsstufe B gemäß FwDV 100) im Einsatz- und Übungsdienst wahr und vertieft seine im Lehrgang B IV-Zugführer erworbenen Fähigkeiten. Ebenso wird er in die Führungsaufgaben im Dienstbetrieb einer Feuerwache/Feuerwehr eingeführt.
Das Anfertigen von Abschnittsarbeiten ist gemäß der novellierten VAPgD Feu nicht mehr vorgesehen. In diesem Abschnitt "Zugführerpraktikum" stehen Einsatzdienst und Wachbetrieb im Mittelpunkt der Ausbildung.
Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.


