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8. Ausbildungsabschnitt, Teil a
Abteilungsdienst
Teilnehmer: Altersaufsteiger
Umfang: 1 Monat
Ausbildungsstelle: Feuerwehr
Ziel:
Der Beamte wird in die Aufgaben des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren eingewiesen.
Auf eine konkrete Nennung der Abteilungen und Produktbereiche sowie der Verweildauern in den Abteilungen wird im Verordnungstext bewusst verzichtet. Das Anfertigen von Abschnittsarbeiten ist nicht mehr vorgesehen.
Inhalte der Ausbildung sind zwischen entsendender und aufnehmender Dienststelle vorher abzustimmen. Dabei kann die Vorbildung und/oder die nach der Aufstiegsprüfung vorgesehene Verwendung berücksichtigt werden.
Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.


