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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu)
(Novellierung zum 01.01.2008)
Zielsetzung
Im März 2006 wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Städtetag NRW (AGBF), dem Landesfeuerwehrverband NRW, dem Werkfeuerwehrverband NRW, dem Institut der Feuerwehr NRW und dem Innenministerium NRW eingerichtet, die die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu) überprüfen und einen Vorschlag zur Neufassung unterbreiten sollte.
Die Geschäftsführung wurde dem Städtetag Nordrhein-Westfalen (AGBF) übertragen. Die nunmehr vorliegende Novellierung der VAPgD-Feu zielt auf die Verbesserung der Ausbildung der Feuerwehrbeamten(1) des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen durch eine Neuausrichtung und konsequente Fokussierung der Lern- und Ausbildungsinhalte auf die zentralen einsatzbezogenen Anforderungen, die auf die Absolventen mit der anschließenden Übernahme einer Funktion als Zugführer, Abschnittsleiter, Verbandsführer bzw. Mitarbeiter in Stäben zukommen.
Durch die Entfrachtung von bisherigen, auf die Übernahme von Sachbearbeitungsfunktionen vorbereitenden Lerninhalten, die Modularisierung der Ausbildung und die weitestgehende Harmonisierung der bislang ausgesprochen heterogenen Ausbildungsgänge für Laufbahnbewerber und Aufstiegsbeamte soll die neue VAPgD-Feu den Kommunen als wesentlichen Bedarfsträgern eine effektivere und wirtschaftlichere Vorbereitung ihrer Feuerwehrbeamten auf die Kernaufgaben des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ermöglichen.
Die novellierte VAPgD-Feu ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten.
(1) Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Leserlichkeit des Textes wird in diesem Text die männliche Form verwendet. Dies stellt ausdrücklich keine Diskriminierung weiblicher Feuerwehrangehöriger dar.
Schlagworte
Ausbildungsziel
- Qualifizierung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
Ausbildungsbeamte
- sind weiterhin Brandoberinspektoranwärter (BOIA) als Laufbahnbewerber und ausgebildete Gruppenführer des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes als Aufsteiger
Ausbildungsdauer
- wird für BOIA um 6 Monate verlängert (jetzt 24 Monate)
- wird für "Regel"-Aufsteiger um 6 Monate verkürzt (jetzt 12 Monate)
- beträgt für "Alters"-Aufsteiger 9 Monate (etwa wie bisher)
Ausbildungsinhalte
- Ausbildung zum Zugführer
- einschließlich Vermittlung von Grundkenntnissen für die Aufgabenwahrnehmung in Sachgebieten und Abteilungen der Dienststelle
- Ausbildung zum Abschnittsleiter Rettungsdienst
- Ausbildung zum Verbandsführer
- Ausbildung in der Stabsarbeit
- Praxisabschnitte bei Feuerwehren
- Spezielle Lehrgänge
- Wissenschaftliche Grundlagen (nur für Aufsteiger)
- Organisation/Einsatzrecht/Betriebswirtschaftslehre
- Menschenführung
Ausbildungsverlauf
- siehe Anlage 1 der VAPgD-Feu
Ausbildungsplätze
- Beginn des Vorbereitungsdienstes (für BOIA) ist dem IdF NRW zu melden;
- Plätze in den Lehrgängen werden zugeteilt.
- Beginn des Einführungsdienstes (für Aufsteiger) ist mit dem IdF NRW abzustimmen;
- Plätze in den Lehrgängen werden nur bis zu einer maximalen Lehrgangsstärke von 24 Teilnehmern zugeteilt.
Ausbildungskosten
- Die Lehrgänge am Institut der Feuerwehr NRW sind für Ausbildungsbeamte aus NRW kostenfrei. Die Kosten für das Seminar "Wissenschaftliche Grundlagen" tragen allerdings die Einstellungsbehörden.
Ausbildungsbeginn
- zum 01. eines Quartals (Januar, April, Juli, Oktober)
Änderungen
Den Verlauf der unterschiedlichen Ausbildungsgänge zeigt Anlage 1 der VAPgD-Feu.
In den letzten neun Monaten der gemeinsamen Ausbildung liegen die Laufbahnlehrgänge und ein Praxisabschnitt bei Feuerwehren. Ein besonderer Fokus im neuen System liegt auf dem Zugführerlehrgang B IV, in dem nun auch realitätsnahe Einsatzübungen im Zugverband stattfinden. Zusätzlich - ganz neu - sind insgesamt 4 Wochen separate Ausbildung in Menschenführung. Ein weiteres 4-wöchiges Modul hat Organisation, Einsatzrecht und Betriebswirtschaftslehre zum Inhalt. Aufsteiger nehmen darüber hinaus an einem Lehrgang "Wissenschaftliche Grundlagen" teil. Neu ist auch die Zugführer(zwischen)prüfung, die von allen abzulegen ist.
Zukünftig wird im Rahmen der Ausbildung für alle Absolventen die Qualifikation zum Verbandsführer, zur Stabsarbeit und zum "Abschnittsleiter Rettungsdienst" im Lehr-gang B V erreicht. Mit einer abgeschlossenen Qualifikation zum Rettungssanitäter und entsprechender Einsatzerfahrung kann anschließend damit die Qualifikation "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst" ausgesprochen werden.
Es wird keinen besonderen Lehrgang B IV (A) für "Alters"-Aufsteiger mehr geben. Für alle Absolventen steht am Ende die gleichwertige Laufbahn- bzw. Aufstiegsprüfung.


