Institut der Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen

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Institut der Feuerwehr NRW
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2. Ausbildungsabschnitt

1. Feuerwehr - Feuerwehrgrundausbildung

Teilnehmer: Brandreferendare (BRef)

Umfang:
5 Monate und 3 Wochen Grundausbildungslehrgang bei einer Berufsfeuerwehr, die Grundausbildung startet zum 1. April eines Jahres.

Ausbildungsstelle: Berufsfeuerwehr oder Feuerwehr gem. § 9 Abs. 1 VAPhD-Feu

Ziel:
Die Beamtin oder der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Truppmanns oder Truppführers wahrzunehmen und sie oder er soll den Dienstbetrieb auf einer Feuerwache kennen lernen. Die Beamtin oder der Beamte muss durch Selbststudium die Inhalte der Grundausbildung in den vorgegebenen Themenbereichen entsprechend der künftigen Verwendung im höheren feuerwehrtechnischen Dienst vertiefen.

Gemäß Anlage 1 der VAPhD-Feu sind folgende Ausbildungsinhalte vorgegeben:

Teilnahme an einem sechsmonatigen Grundausbildungslehrgang für Berufsfeuerwehren, einschließlich der

  • theoretischen Rettungssanitäterausbildung;
  • Erwerb des Sportabzeichens;
  • Erwerb des Rettungsschwimmerabzeichens und
  • Teilnahme an Lernerfolgskontrollen.

 

Die Beschlüsse des AK V zu den Rahmenempfehlungen für die Ausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind zu berücksichtigen;

  • Hospitation als Truppmann und Truppführer;
  • Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb und am Ausbildungs- und Übungsdienst;
  • Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst;
  • Information über die Organisation der Kommunalverwaltung und der gemeinderätlichen Gremien;
  • Erteilen von Fachunterrichten im Lehrgang und bei der Wachfortbildung.
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