Institut der Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen

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Institut der Feuerwehr NRW
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4. Ausbildungsabschnitt

2. Feuerwehr

Teilnehmer: Brandreferendare (BRef)

Umfang: 3 Monate

Ausbildungsstelle: Berufsfeuerwehr oder Feuerwehr gem. § 9 Abs. 1 VAPhD-Feu

Ziel:
Die Beamtin oder der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers sachgerecht und eigenständig auszuführen sowie die Arbeit in Abteilungen und Sachgebieten kennen lernen.
Die Beamtin oder der Beamte muss im Selbststudium die Inhalte vertiefen.


Gemäß Anlage 1 der VAPhD-Feu sind folgende Ausbildungsinhalte vorgegeben:

  • Verwendung im Einsatz- und Übungsdienst als Gruppen- und Zugführer;
  • Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“;
  • Mitarbeit im Nachrichtenwesen der Feuerwehr insbesondere Hospitation in der Leitstelle;
  • Einarbeitung in die Ablauforganisation der Feuerwehr einschließlich des Rettungsdienstes
    und des Katastrophenschutzes;
  • Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung, des kommunalen Haushaltswesens
    und der Personalverwaltung;
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Fahrzeugkonzepten;
  • Mitwirkung bei Beschaffungen;
  • Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen;
  • Teilnahme an Plan- und Einsatzübungen;
  • Einarbeitung in die Ablauforganisation einer Kommunalverwaltung;
  • Mitwirkung bei der Erstellung gemeinderätlicher Vorlagen;
  • Zusammenarbeit mit der Personalvertretung.
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