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4. Ausbildungsabschnitt
2. Feuerwehr
Teilnehmer: Brandreferendare (BRef)Umfang: 3 Monate
Ausbildungsstelle: Berufsfeuerwehr oder Feuerwehr gem. § 9 Abs. 1 VAPhD-Feu
Ziel:
Die Beamtin oder der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers sachgerecht und eigenständig auszuführen sowie die Arbeit in Abteilungen und Sachgebieten kennen lernen.
Die Beamtin oder der Beamte muss im Selbststudium die Inhalte vertiefen.
Gemäß Anlage 1 der VAPhD-Feu sind folgende Ausbildungsinhalte vorgegeben:
- Verwendung im Einsatz- und Übungsdienst als Gruppen- und Zugführer;
- Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“;
- Mitarbeit im Nachrichtenwesen der Feuerwehr insbesondere Hospitation in der Leitstelle;
- Einarbeitung in die Ablauforganisation der Feuerwehr einschließlich des Rettungsdienstes
und des Katastrophenschutzes; - Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung, des kommunalen Haushaltswesens
und der Personalverwaltung; - Mitwirkung bei der Erstellung von Fahrzeugkonzepten;
- Mitwirkung bei Beschaffungen;
- Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen;
- Teilnahme an Plan- und Einsatzübungen;
- Einarbeitung in die Ablauforganisation einer Kommunalverwaltung;
- Mitwirkung bei der Erstellung gemeinderätlicher Vorlagen;
- Zusammenarbeit mit der Personalvertretung.


