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8. Ausbildungsabschnitt
3. Feuerwehr
Teilnehmer: Brandreferendare (BRef) und Aufstiegsbeamte (AB)
Umfang: 3 Monate und 2 Wochen
Ausbildungsstelle: Berufsfeuerwehr oder Feuerwehr gem. § 9 Abs. 1 VAPhD-Feu
Ziel:
Die Beamtin oder der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Einsatzleiters bis hin zur Großschadenlage sachgerecht und eigenständig auszuführen. Sie sollen die Kenntnisse im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz soweit vertiefen, dass sie Aufgaben in diesen Bereichen eigenständig bearbeiten können. Durch eigenverantwortliche Tätigkeit in der Ausbildung sollen die erlernten Kenntnisse in der Methodik und in der Didaktik vertieft werden. Es ist eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung (Hausarbeit) anzufertigen.
Gemäß Anlage 1 der VAPhD-Feu sind folgende Ausbildungsinhalte vorgegeben:
- Verwendung als Einsatzleiter und als Direktionsdienst;
- Mitarbeit in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz;
- Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben aus dem Gebiet des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes und der Einsatzorganisation, insbesondere Bearbeitung von Bauanträgen und Durchführung von Brandverhütungsschauen;
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden;
- Durchführen und Anlegen von Einsatz- und Planübungen sowie Erteilen von Fachunterricht;
- Planen und Organisieren von Fortbildungsveranstaltungen.


