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Laufbahnprüfung
Die Teile der Laufbahnprüfung werden während des 8. Abschnittes (Hausarbeit) und am Ende des 2. Jahres der Ausbildung abgelegt. An der Laufbahnprüfung nehmen sowohl die Referendarinnen und Referendare wie auch die Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten teil. Der geplante Zeitrahmen wird auf der Homepage des IdF NRW veröffentlicht. Zusätzlich wird jeder Prüfungskandidat zu seiner Prüfung gesondert durch den Prüfungsausschuss nach Münster eingeladen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:
1. der Hausarbeit
2. Planübung "Verbandsführer“
3. zwei Vorgangsbearbeitungen "Vorbeugender Brandschutz“ und "Amtsführung“
Die Planübung und die Vorgangsbearbeitungen finden vor dem Prüfungsausschuss für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst statt. Der Ausschuss tritt am Institut der Feuerwehr in Münster zusammen. Die Bedingungen unter denen die Prüfung stattfindet, sind in der VAPhD-Feu, Abschnitt 3. "Prüfung“ nachzulesen. An dieser Stelle sollen einige zusätzliche Hinweise auf den konkreten Ablauf der einzelnen Prüfungsteile gegeben werden.
Hausarbeit
Begleitend zur Tätigkeit bei der Feuerwehr im 8. Abschnitt hat der Prüfling eine Hausarbeit zu fertigen. Das Thema der Hausarbeit stellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses am Ende des Führungslehrganges II. Zur Bearbeitung steht ein Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit ist die Hausarbeit in dreifacher Ausfertigung, zwei gebundene Exemplare und ein Exemplar als MS-Word- oder pdf-Datei beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Es zählt das Datum des Poststempels. Der Prüfling soll durch die Hausarbeit zeigen, dass er eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen, das Ergebnis methodisch erarbeiten und klar darstellen kann. Die Arbeit soll dem Leser einen Überblick über das gestellte Thema verschaffen und bei entsprechender Themenstellung die Beurteilung bzw. die Entscheidung des Verfassers klar wiedergeben. Die Arbeit soll sich auf das Wesentliche beschränken. Es gelten deshalb folgende Grundsätze für die Bearbeitung:
| Form | ||
| Größe: | DIN A4 | |
| Schrifttyp: | Arial | |
| Schriftgröße: | 12 pt | |
| Zeilenabstand: | 15 pt | |
| Umfang | ||
| Text: | ca. 20 Seiten ohne Bilder, aber mit Diagrammen und Tabellen | |
| Anhang: | ca. 10 Seiten |
Die Hausarbeit wird von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses unabhängig voneinander beurteilt. Anschließend bewertet der Prüfungsausschuss die Arbeiten endgültig. Die Ergebnisse werden den Prüflingen zusammen mit dem Beschluss über die Zulassung zur mündlichen Prüfung (Planübung und Vorgangsbearbeitung) spätestens eine Woche vor der mündlichen Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Das Thema der Hausarbeit wird nach Abschluss der Prüfung auf der Homepage des IdF NRW veröffentlicht. Die eingereichten Exemplare werden nur im Rahmen des Prüfungsverfahrens verwendet. Die Urheberrechte bleiben selbstverständlich beim Autor. Wünsche von Dritten, die Arbeit zu erhalten oder Inhalte zu verwenden, müssen im Rahmen des Urheberrechtes bzw. verwandter Schutzrechte mit dem Autor geklärt werden. Dies trifft ebenfalls auf die Mitglieder des Prüfungsausschusses zu. Allerdings darf die Arbeit oder Teile daraus erst nach abgeschlossener Prüfung Dritten zugänglich gemacht werden.
Planübung "Verbandsführer“
Die Planübung dauert ca. 60 Minuten. Der Prüfling wird in der Regel als Einsatzleiter eines taktischen Verbandes bestehend aus mehreren Zügen auch verschiedener Organisationen an Einsatzstellen im Rahmen eines Brandeinsatzes, einer technischen Hilfeleistung oder eines ABC-Einsatzes eingesetzt. Als Planübungsleiterin/Planübungsleiter wird eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des IdF NRW eingesetzt. Die Planübung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses beobachtet und bewertet. Zwischenfragen von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sind möglich. Es können auch mehrere Planübungen an einer Lage durchgeführt werden.Vorgangsbearbeitungen
Die Unterlagen für die Vorgangsbearbeitung werden von jeweils einem Mitglied des Prüfungsausschusses ausgearbeitet und dem Prüfling zu Beginn übergeben. Der Prüfling hat 40 Minuten Zeit sich in den Vorgang einzuarbeiten. Anschließend wird der Vorgang vor dem Prüfungsausschuss verhandelt. Bei der Vorgangsbearbeitung "Vorbeugender Brandschutz“ wird es sich in der Regel um einen Bauantrag oder Teile daraus handeln; Grundlage ist die Musterbauordnung (MBO). Bei der Vorgangsbearbeitung "Amtsführung“ kann es sich z.B. um Vorgänge aus den Bereichen Beschwerden, Beschaffung, Beurteilungen, Personalgespräche, Stellenausschreibungen, Personalauswahlverfahren, sonstige Ausschreibungsverfahren etc. handeln. Der Prüfling soll zeigen, dass er die Grundkenntnisse des Verwaltungshandels, der Betriebswirtschaftslehre sowie der Personal- und Menschenführung beherrscht und zur Lösung praktischer Aufgabenstellungen einsetzen kann. Die Behandlung vor dem Prüfungsausschuss soll in der Regel nicht mehr als 30 Minuten betragen.Sofern der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kein anderes Verfahren festlegt, wird jeder Prüfling an einem Tage sowohl in den Vorgangsbearbeitungen als auch in der Planübung geprüft, am Vormittag die Vorgangsbearbeitungen und am Nachmittag die Planübung. Es können auf diese Weise bis zu 3 Kandidaten an einem Tag geprüft werden. Am Ende des Tages wird den Kandidaten das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben.


