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Lehre
Zentrale Ausbildungsstätte
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gem. § 5 Abs. 3 BHKG die Verpflichtung eine Zentrale Aus- und Fortbildungsstätte mit Kompetenzzentren zur Verbessungerung und Weiterentwicklung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes zu unterhalten und in dieser gem. § 32 Abs.1 S.3 BHKG die Führungsausbildung und -fortbildung sowie die Vermittlung spezieller Fachkenntnisse zu gewährleisten. Aus diesem Grunde wurde im Geschäftsbereich des Innenministeriums das IdF NRW in Münster eingerichtet. Dieses Institut ist mit einem Personalbestand von etwa 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte deutsche Feuerwehrausbildungseinrichtung.
Bei einer Kapazität von ca. 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Hierbei steht die Qualifizierung von Führungskräften und Ausbildern sowie die Vermittlung von Spezialkenntnissen im Vordergrund. Ebenso gehört es zu den Aufgaben des IdF NRW, die Mitglieder der Krisenstäbe des Innenministeriums, der Bezirksregierungen sowie der Kreise und kreisfreien Städte auszubilden. Am IdF NRW wird die Laufbahnprüfung für alle Anwärterinnen und Anwärter für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst zentral für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.
Neben dem reinen Lehrgangsbetrieb kommt das IdF NRW seinem Auftrag als Ausbildungseinrichtung des Landes NRW auch dadurch nach, dass in begrenztem Umfang interessierten Fachhochschul- und Hochschulabsolventen Ausbildungsplätze für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst angeboten werden.
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