Erläuterungstext für die Eröffnung elektronischer Zugänge für verschlüsselte E-Mails durch die NRW-Landesbehörden

 

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das IdF können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle@idf.sec.nrw.de verwenden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des IdF. Diesen erhalten Sie über folgenden Link:

2017-12-06_idf.asc

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das IdF schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass das IdF nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Das IdF eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

 

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an das IdF versandt, so ist zu beachten, dass das IdF nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

Für Bilder

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom IdF nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem IdF übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

 

Erläuterungstext für die Eröffnung elektronischer Zugänge für De-Mail durch die NRW-Landesbehörden

 

Die Übermittlung von De-Mails an poststelle@idf-nrw.de-mail.de ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Wenn Sie eine De-Mail an das IdF schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Das IdF eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

 

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an das IdF versandt, so ist zu beachten, dass das IdF nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

Für Bilder

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom IdF nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem IdF übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

 

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

 

Erläuterungstext für die Eröffnung elektronischer Zugänge für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente durch die NRW-Landesbehörden

 

Für den formgebundenen Schriftverkehr an das IdF können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle@idf-nrw.de-mail.de senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an das IdF schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass das IdF seinerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an. 

Das IdF eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

 

Dateiformate

Werden Dateien mit QES an das IdF versandt, so ist zu beachten, dass das IdF nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

Für Bilder

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom IdF nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie dem IdF übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.