05.09.2017
15.08.2017
Am 07.08.2017 besuchten die amtierenden CDU-Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus den Wahlkreisen des Münsterlandes das Institut der Feuerwehr NRW. Die Abgeordneten Reinhold Sendker (Kreis Warendorf), Sybille Benning (Münster), Anja Karliczek (Kreis Steinfurt), Johannes Röring (Kreis Borken) und der Kandidat für Coesfeld Marc Henrichmann wurden begleitet durch die lokalen Ratsmitglieder sowie ihren Mitarbeitern aus den Wahlkreisbüros. Interessiert wurden die Aufgaben und praktischen Ausbildungsmöglichkeiten des IdF in Münster in Augenschein genommen. In angeregten Diskussionen wurde über die Aufgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen im Brandschutz sowie in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geführt. Die Politiker bedankten sich für die positiven Eindrücke und Erkenntnisse, die sie in Berlin in ihre praktische Arbeit einfließen lassen wollen.
24.07.2017
Auch in diesem Jahr wird eine namentliche Bedarfserhebung für das Jahr 2018 durchgeführt. Neben Lehrgänge GF-Basis (früher: F III), ZF-Basis und ZF-Aufbau (früher: F IV) sowie F/B V-I werden auch drei Module der B III-Fortbildung (B III-Basis, B III–Aufbau, B III-Modul Mitarbeiterführung) abgefragt.
Bis zum 15. September können die Feuerwehren, Werkfeuerwehren sowie Gemeinde- oder Kreisverwaltungen aus NRW die gewünschten Teilnehmer eintragen.
Grundlage dieser Maßnahme ist ein Auftrag aus dem Ausbildungsbeirat.
Näheres zum Verfahren können Sie hier nachlesen.
19.07.2017
Filmpremiere zum Abschluss des Projektes Feuerwehrensache
18.07.2017
Thema u.a. Attentat in Berlin, Breitscheidplatz
11.07.2017
Das Konzept der Vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung durch Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen wurde mit Erlass vom 10. Juli 2017 eingeführt.
14.06.2017
Der Entwurf für eine Feuerwehrdienstvorschrift FwDV/DV 800 „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz“ wurde durch eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung der Länder Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein sowie einem Vertreter des Technischen Hilfswerkes erarbeitet und der PG FwDV vorgelegt.
Dieser Vorschriftenentwurf wird ab dem 1. Juni 2017 auf der Homepage der Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften PG FwDV
zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Bis zum 31. Juli 2017 können Einsprüche mit dem Formular unter
oder an die Mailadresse fwdv@mik.nrw.de gesendet werden.
Die Stellungnahmen werden von der beauftragten Arbeitsgruppe gesammelt und nach Ende der Einspruchsfrist gesichtet und bewertet. Berechtigte Einsprüche werden dann in einem abschließenden Entwurf eingearbeitet und der Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften vorgelegt.
Ziel ist es den Entwurf in der Herbstsitzung der PG FwDV zu verabschieden und dem AFKzV in dessen Frühjahrssitzung 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.