19.06.2009

BOS-Digitalfunk: Zuteilung von Frequenzen für Übungen und Testanwendungen im DMO Betrieb


Im zweiten Sachstandsbericht des Inneministeriums zur Einführung des Digitalfunks in NRW ist die durch eine veränderte Rolloutstrategie notwendig gewordene Entwicklung zu der Empfehlung "TMO folgt DMO" beschrieben worden. Es soll also den Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in NRW die Möglichkeit eröffnet werden, bereits vor der Inbetriebnahme des TETRA-Netzes in der sogenannten Direct Mode Operation (DMO) Tests, Übungen und Ausbildung durchzuführen.

Hierzu ist jedoch die entsprechende Freigabe von Frequenzen, die eindeutige Benennung der mit der jeweiligen Frequenz zwingend zu verknüpfenden Gruppenadresse (GSSI), die einheitliche Benennung der Gruppen und die Festlegung der bevorzugten Nutzer für die jeweilige Frequenz-GSSI-Kombination notwendig.

Die Zusage des IM NRW, hier zeitnah eine Regelung zu treffen, die den Behörden und Organisationen ein Arbeiten vor Ort ermöglicht, ist mit dem Erlass zur Zuteilung von Frequenzen für Übungen und Testanwendungen im DMO-Betrieb vom 17.06.2009 eingehalten worden.

Auf den dort gemachten Angaben aufbauend ist es nun jeder BOS der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in NRW möglich, digitale Endgeräte in Betrieb zu nehmen und bei Tests und Übungen einzusetzen.

Sollten Sie zum Erlass noch Fragen haben, können Sie sich gerne an

digitalfunk-gefahrenabwehr____________@im.nrw.de wenden."