Bitte hinten anstellen!

Neue Termine für die Nutzung des Außengeländes in 2012 werden erst ab 1.Juli 2010 vergeben.

 

Seit ungefähr fünf Jahren üben an fast jedem Wochenende Feuerwehren aus ganz Nordrhein-Westfalen auf dem Übungsgelände des Institutes der Feuerwehr NRW (IdF NRW) in Münster- Handorf. Lediglich die Termine um die Jahreswende herum waren nicht belegt. Keiner vom IdF hätte je gedacht, dass sich die Öffnung des Übungsgeländes am Wochenende solch hoher Beliebtheit bei den Feuerwehren erfreut.

Zurzeit ergibt sich die Situation, dass im Jahr 2010 keine Termine frei sind. Im Jahr 2011 sind nur im Dezember noch freie Kapazitäten vorhanden (Stand Dezember 2009). Erfreulich ist, dass fast keine Reservierungen zurückgegeben werden.
Da eine derartig starke Nutzung sowohl in der Woche als auch an Wochenenden Spuren hinterlässt und auch neue Ideen für eine Erweiterung bestehen, ist nicht mit Sicherheit vorherzusagen, ob eine Nutzung in 2012 ohne Einschränkungen gewährleistet werden kann. Daher sollen Termine für das Jahr 2012 erst ab 1. Juli 2010 vergeben werden. Bis dahin erhofft sich das IdF NRW eine gewisse Planungssicherheit, was mögliche Erweiterungen und Renovierungen im Außengelände betrifft.
Das Übungsgelände des IdF NRW wurde Ende 1986 fertig gestellt. Auf diesem Areal können seitdem praktische Ausbildungsinhalte der Feuerwehrtaktik als auch spezielle Fachkenntnisse vermittelt werden. Hierzu stehen unterschiedliche Übungsobjekte zur Verfügung. Mitte 2004 wurde beschlossen, diese Übungseinrichtungen, welche aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer finanziert wurden, an den Wochenenden den Feuerwehren NRWs zur Verfügung zu stellen. Nach Anmeldung und Reservierung eines Wochenendes bei der zentralen Veranstaltungsplanung des IdF NRW erfolgt kurz vor dem Übungstermin eine Einweisung eines Vertreters der jeweiligen Feuerwehr. Auf dieser Veranstaltung werden auch die erforderlichen Sicherheitshinweise vermittelt. Außerdem werden eine Nutzungsanleitung und entsprechende Schlüssel für das Außengelände übergeben. Die Feuerwehren können so in eigener Verantwortung das Gelände zu Übungszwecken nutzen.