Neues Zuteilungsverfahren für das Übungsgelände

Die Nutzung des Übungsgeländes des Institutes der Feuerwehr NRW (IdF NRW) erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Die Nachfrage stieg von Jahr zu Jahr.

Zunehmend wurde das Vergabeverfahren nach dem Windhund-Prinzip kritisiert, was dazu führte, dass der Ausbildungsbeirat Feuer- und Katastrophenschutz (ABR NRW) im September 2013 die Vergabe des Übungsgeländes ab 2016 neu geregelt hat.
Auszug aus dem Protokoll:

Das IdF NRW wird das Anmeldeverfahren für die Vergabe des Übungsgeländes ab 2015 für die Termine in 2016 ändern, da viele Interessenten mit dem derzeitigen Verfahren nach dem Windhund-Prinzip unzufrieden sind.

Die Vergabe der 50 Wochenendtermine soll - genauso wie die Vergabe der Übungshalle - über die Bezirksregierungen erfolgen. Der Verteilung der 50 Termine auf die Bezirksregierungen soll 50 % nach der Anzahl der Feuerwehrangehörigen und 50 % nach der Anzahl der Gemeinden erfolgen.

Basierend auf den Vorgaben aus dem Protokoll des ABR NRW ergibt sich für die Anzahl der zu vergebenen 50 Wochenenden (WE) der  folgende Verteilungsschlüssel:

BezReg Arnsberg    12 WE
BezReg Detmold 9 WE
BezReg Düsseldorf  9 WE
BezReg Köln 12 WE
BezReg Münster  8 WE
Gesamtergebnis 50 WE

 

Das IdF NRW hat Ende der 25. KW 2015 den fünf Bezirksregierungen die für die Vergabe notwendigen Daten und Unterlagen zugeschickt. Somit kann die Terminzuteilung für das Jahr 2016 nun beginnen.

Wenden Sie sich bitte hierzu an Ihre zuständige Bezirksregierung.

 

HINWEIS:
Für einen Übungstermin an einem Wochenende (Samstag und/oder Sonntag) wird jeweils nur eine Feuerwehr als Haftungsträger zugelassen.

 

Die Zuweisung eines Termins für die Übung im Übungsgelände beinhaltet nicht die Möglichkeit die Übungshalle zu nutzen. Die Vergabe der Termine zur Nutzung der Übungshalle erfolgt in einem gesonderten Verfahren.

 

Viel Spaß beim Üben wünscht
Ihr IdF-Team

 

Luftaufnahme Außengelände