Erneut musste ein Teilnehmer den Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW abbrechen, weil er nicht in der Lage war, über eine tragbare Leiter in das zweite Obergeschoss vorzugehen. In der Regel geben die Teilnehmer an, unter Höhenangst zu leiden.
Um zukünftig diese Situationen zu vermeiden, wird mit diesen Ausführungen über den Sachverhalt informiert. Scheinbar sind die dazu getroffenen Entscheidungen nicht bei allen Feuerwehren und deren verantwortlichen Führungskräften bekannt.
Bereits am 25.06.2009 wurde die Thematik im Ausbildungsbeirat behandelt. In der Niederschrift ist unter TOP 5 vermerkt:
„Herr Dr. Rodewald trägt einen Fall vor, bei dem ein Lehrgangsteilnehmer nicht in der Lage war, eine Leiter zu besteigen. LFV weist darauf hin, dass bei fehlenden Voraussetzungen nur der Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang in Betracht kommt. IM bestätigt die Auffassung.“ |
Demnach wäre ein Ausschluss eines Teilnehmers von einem Lehrgang bei fehlender Befähigung zum Besteigen einer tragbaren Leiter bereits am Standort während der Grundausbildung angezeigt. Leider werden nach wie vor Teilnehmer zum IdF NRW entsandt, die unter Höhenangst leiden. Ein Abbruch ist dann gerade für ehrenamtliche Einsatzkräfte vor dem Hintergrund der Freistellung vom Arbeitsplatz nicht nur ärgerlich, es geht damit auch ein wertvoller Lehrgangsplatz verloren.
Daher ergeht der dringende Appell, das Leitersteigen in der Ausbildung und bei der Personalauswahl stärker in den Fokus zu nehmen.