Lehrgangsbeschreibung

B IV - B V - B IV Modul B V der Laufbahnausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Lehrgangsdauer: (Tage)

23



Teilnehmer

Brandoberinspektoranwärter (BOIA),
Regelaufsteiger



Teilnahme-Voraussetzung

Die Teilnahmevoraussetzungen sind geregelt in der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu).

Dieses Modul ist Teil der theoretischen Ausbildung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes. Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.idf.nrw.de/ausbildung/laufbahnausbildung/ausbildung_2_1.php

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Abschnittsleiters Messen im ABC-Einsatz, eines Abschnittsleiters Rettungsdienst bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV), eines Verbandsführers im Einsatz und eine Funktion in einem Stab der Einsatzleitung wahrzunehmen.

Inhalte:

Im Modul B IV - B V werden von Aufsteigern und BOIA vier Qualifikationen erlangt:

  • Verbandsführer,
  • Mitwirkung in der Stabsarbeit,
  • Einsatzabschnittsleiter Medizinische Rettung und
  • ABC-Messstrategie.

Die ersten drei Module enden jeweils mit einem Leistungsnachweis.

Um freiwerdende Teilnehmerplätze in den Teilmodulen an sonstige Bedarfsträger vergeben zu können, soll ein erneutes Belegen von Teilmodulen ausgeschlossen werden.

Daher gilt ab 2019 folgende Regelung:

  • Eine Qualifikation, die z. B. bereits im Ehrenamt erworben wurde, wird zwingend angerechnet und darf nicht noch einmal absolviert werden. Gegebenenfalls ist im Ausbildungsplan statt der Teilmodule z. B. die Zuweisung weiterer Praxisabschnitte vorzusehen.


Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie auf der Homepage im Bereich Service und im Mitgliederbereich entsprechende Dokumente

 

Eine Übersicht der konkreten und vorgesehenen Termine finden Sie hier.



Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem; Ausgabe März 1999
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz in der aktuellen Fassung
  • FwDV / DV 800: Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz; Ausgabe November 2017
  • FwDV 810: Sprech- und Datenfunkverkehr; Ausgabe September 2018
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Gesichtsschutz (Visier).
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.
  • Sportzeug für Halle und Sportplatz