Lehrgangsbeschreibung

F/B Agw - Lehrgang: Atemschutzgerätewarte

Der Lehrgang beinhaltet einen Leistungsnachweis der Teilnehmer.



Lehrgangsdauer: (Tage)

5



Teilnehmer

Feuerwehrangehörige, die als Atemschutzgerätewart für Vollmasken und Pressluftatmer in der am Standort befindlichen und mit geeigneten Prüfgeräten ausgestatteten Atemschutzwerkstatt eingesetzt werden sollen.

 

Hinweis:

Für das Überwachen, Lagern und Verwalten von Atemschutzgeräten – insbesondere die Terminüberwachung, das Veranlassen von Geräteprüfungen und für das Führen des Gerätenachweises – ist die Ausbildung zum Gerätewart (F Gw) nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, Ziffer 3.8 ausreichend.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Ausbildung zum Truppführer
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • Hospitation in der eigenen Atemschutzwerkstatt


Lehrgangs- oder Seminarziel

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, die Instandhaltung, Prüfung und Wartung der Vollmasken und Pressluftatmer im Rahmen der übertragenen Aufgaben in einer Atemschutzwerkstatt selbstständig durchzuführen.


Dieser Lehrgang befähigt weiterhin zur Wahrnehmung von Aufgaben nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Ziffer 4.


Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Atemschutzgerätewarte“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ziffer 3.9.



Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Für die praktische Ausbildung ist die normale Feuerwehrdienstkleidung (Arbeitskleidung) inkl. Sicherheitsschuhwerk ausreichend.

Für das Betreten des Weißbereichs (inkl. Speiseraum) ist entsprechend saubere Dienstkleidung mitzubringen.

 

 

Der Lehrgang beinhaltet ein Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie unter:

https://membox.nrw.de/index.php/s/uRYVdRaY6QRwlcu      (Passwort: PRUEFUNG)



Teilnehmeranzahl: 16

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • FwDV 7: Atemschutz; Ausgabe 2004
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • DGUV Grundsatz 305-002: Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr; Ausgabe Mai 2021
  • DGUV Regel 112-190 (bisher BGR/GUV-R 190) Benutzung von Atemschutzgeräten; Ausgabe Dezember 2011
  • DGUV Information 205-014: Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr; Ausgabe September 2016
  • Für die praktische Ausbildung ist die normale Feuerwehrdienstkleidung (Arbeitskleidung) inkl. Sicherheitsschuhwerk ausreichend. Für das Betreten des Weißbereichs (inkl. Speiseraum) ist entsprechend saubere Dienstkleidung mitzubringen.