Lehrgangsbeschreibung

F/B Modul VB - Lehrgang: Modul Vorbeugender Brandschutz

Der Lehrgang Modul Vorbeugender Brandschutz gliedert sich in einen dreiwöchigen Theorieblock am IdF NRW, einen anschließenden achtwöchigen Praxisblock in einer Brandschutzdienststelle und einen abschließenden einwöchigen Theorieblock am IdF NRW. Das Modul schließt mit einem Leistungsnachweis ab.

Lehrgangsdauer: (Tage) 15 + 5 Theorie in zwei Blöcken + 40 Praxis

Teilnehmer

Teilnehmer/-innen sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes, die für eine Tätigkeit in einer Brandschutzdienststelle vorgesehen sind. Ihnen gleichgestellt sind Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die mindestens über eine erfolgreich abgeschlossene feuerwehrtechnische Zugführerausbildung verfügen. Die Teilnahme am Modul VB sollte unmittelbar vor oder nach Aufnahme der Tätigkeit in einer Brandschutzdienststelle stattfinden.

Teilnahme-Voraussetzung

Abgeschlossene Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu; VAP2.2-Feu)

Alternativ:

Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Zugführerausbildung und Nachweis über Basiskenntnisse des einsatztaktischen VB. Der Nachweis kann über die Teilnahme an folgenden Produkten des IdF NRW erfolgen:

  1. dem VB-Teil der Laufbahnausbildung nach VAP2.1-Feu
  2. oder dem Lehrgang „ZF-Fortbildung - Taktische Anwendung des Vorbeugenden Brandschutzes“
  3. oder der Teilnahme an allen folgenden Seminaren:
    • S VB Grundlagen für Einsatzleiter I
    • S VB Grundlagen für Einsatzleiter II (Sonderbauten)
    • S Anlagentechnik I (Brandmeldetechnik)
    • S Anlagentechnik II (Einsatzunterstützung)

Zum abschließenden einwöchigen Theorieblock am IdF NRW muss eine Bescheinigung der betreuenden Brandschutzdienststelle(n) über die Ableistung des achtwöchigen Praxisblockes vorliegen.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) fordert in §25 die Durchführung der Aufgaben der Brandschutzdienststelle Bediensteten zu übertragen, die über eine Befähigung für die Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes und zusätzlich über ausreichende Kenntnisse für die Wahrnehmung dieser Aufgabe verfügen. Ihnen gleichgestellt sind Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die mindestens über eine erfolgreich abgeschlossene feuerwehrtechnische Zugführerausbildung verfügen und durch Fortbildung entsprechende Qualifikationen im Brandschutz erworben haben. Das Modul VB soll vertiefende Kenntnisse im Bereich der Gefahrenprävention vermitteln und konkret auf die bevorstehende tägliche Arbeit im Bereich der Brandschutzdienststellen vorbereiten. Die Modulteilnehmer/-innen sind anschließend in der Lage, in einer Brandschutzdienststelle eigenständig tätig zu werden. Dies beinhaltet die Durchführung von Brandverhütungsschauen nach § 26 BHKG.

Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie unter:

https://membox.nrw.de/index.php/s/uRYVdRaY6QRwlcu      (Passwort: PRUEFUNG)



Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
  • Landesbauordnung NRW (BauO NRW)
  • Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung NRW
  • Sonderbauverordnung (SBauVO)
  • Musterrichtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MIndBauR)
  • Musterrichtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFlFw)
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49). Insbesondere sind für Exkursionen auch Augenschutz und Gehörschutz erforderlich.
  • Es wird empfohlen ein internetfähiges Multimediagerät (Tablet, Laptop, etc) für einzelne Unterrichte zur Verfügung zu haben