Seminarbeschreibung
S DMa - Seminar (Ausbilderschulung): Drehleiter-Maschinisten
Lehrgangsdauer: (Tage)5
Teilnehmer
Ausbilder mit nachstehend genannten Voraussetzungen, die für die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen zu Drehleitermaschinisten vorgesehen sind.
Teilnahme-Voraussetzung
- Ausbildung zum Gruppenführer
- Ausbildung zum Drehleiter-Maschinisten
- Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang F/B Ausbilder oder einer gleichwertigen Ausbildung ist Voraussetzung zum Besuch dieses Seminars.
Als gleichwertig anzusehen sind Ausbildungen in Methodik/Didaktik von mindestens einer Woche Dauer, wie z.B.:
- Lehrgang B III
- Lehrgang B mD (F)
- Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
- Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistenten
- Ausbildung zum Praxisanleiter Rettungsdienst
- Ausbildung zum Ausbilder in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister)
- Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr o.Ä.
- Ausbildung zum Lehrer an öffentlichen Schulen
- Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK, oder ä.)
Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.
Lehrgangs- oder Seminarziel
Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung der Maschinisten für Drehleitern im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus befähigt die Teilnahme, Lehrpläne für den Drehleiter-Maschinisten-Lehrgang zu erstellen und die erforderlichen Lehrinhalte zu erarbeiten.
Buchung
Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)Hinweis:
Laut überarbeiteter FwDV 2 ist Ausbildung in der Feuerwehr eine Führungsaufgabe. Daher ist die Ausbildung zum Gruppenführer Voraussetzung zur Teilnahme an den Seminaren "Ausbilderschulung".
Teilnehmeranzahl: 16
Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände
- FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Stand Januar 2012
- DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
- Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1)
DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.