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Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes in NRW
Am 29.09.2016 wurde die seit dem 11.03.2010 geltende "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen" entsprechend den Novellierungen des Landesbeamtengesetzes vom 14.06.2016 angepasst und in "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung über die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen" umbenannt. (VAP2.2-Feu).
Hinweise zu Lernzielen, Literatur und Kosten werden zum Download auf dieser Homepage hinterlegt. Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sollten auf Grundlage der veröffentlichten Pläne schon frühzeitig mit der Planung der Ausbildung bzw. des Aufstieges zu beginnen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsabschnitten können dem nachfolgenden Muster-Ausbildungsplan entnommen werden. Die Ausbildung der Brandreferendare/-innen dauert 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre, beginnend jeweils im April eines Jahres, sind folgende Abschnitte an den folgenden Ausbildungsstätten zu absolvieren:
Nr. | Ausbildungsabschnitt | Dauer | Ausbildungsstätte | Details |
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1 | Einführungsseminar | 1 Woche | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
2 | Praxisabschnitt: 1. Feuerwehr + Feuerwehrgrundausbildung | 25 Wochen | ![]() |
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3 | Führungslehrgang I | 9 Wochen | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
4 | Praxisabschnitt: 2. Feuerwehr | 13 Wochen | ![]() |
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Zugführerprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
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5 | Verwaltungslehrgang | 8 Wochen | Verwaltungsakademie Berlin | ![]() |
6 | Praxisabschnitt: Verwaltungsbehörde | 9 Wochen | ![]() |
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7 | Führungslehrgang II | 4 Wochen | Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg | ![]() |
8 | Praxisabschnitt: 3. Feuerwehr | 14 Wochen | ![]() |
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9 | Führungslehrgang III Teil a | 3 Wochen | Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge |
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Führungslehrgang III Teil b | 3 Wochen | Feuerwehrakademie Hamburg | ![]() |
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10 | Praxisabschnitt: Wahlstation |
5 Wochen | ![]() |
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Laufbahnprüfung | Institut der Feuerwehr NRW | ![]() |
Da die Aufstiegsbeamtinnen und –beamte bereits eine feuerwehrtechnische Ausbildung bis zum Zugführer durchlaufen haben, beginnt ihre Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr des laufenden Jahrgangs, beginnend mit dem 5. Ausbildungsabschnitt.
Für die nächsten Jahre sind die Ausbildungsabschnitte in Abstimmung mit den Ausbildungsstätten wie folgt festgelegt worden:
Brandreferendare/-innen Jahrgang 2018 (BRef 2018)
Aufstiegsbeamte/-innen Jahrgang 2019 (AB 2019)
Brandreferendare/-innen Jahrgang 2019 (BRef 2019)
Aufstiegsbeamte/-innen Jahrgang 2020 (AB 2020)
Brandreferendare/-innen Jahrgang 2020 (BRef 2020)
Aufstiegsbeamte/-innen Jahrgang 2021 (AB 2021)
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