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1. Ausbildungsabschnitt
B I: Feuerwehrtechnische Grundausbildung
Teilnehmer/-innen:
Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA)
Umfang:
5 Monate Grundausbildungslehrgang, entsprechend den Vorgaben der
VAP1.2-Feu NRW, Abschnitt 1 (Anlage 1a)
VAP1.2-Feu NRW, Abschnitt 1 (Anlage 1b)
Ausbildungsstelle:
Feuerwehr
Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Aufgaben eines Truppmanns oder Truppführers wahrzunehmen und er/sie soll den Dienstbetrieb auf einer Feuerwache kennen lernen. Der Beamte bzw. die Beamtin muss durch Selbststudium die Inhalte der Grundausbildung in den vorgegebenen Themenbereichen entsprechend der künftigen Verwendung in einem Amt der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes vertiefen.
Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.
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