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2. Ausbildungsabschnitt
Rettungssanitäter-Lehrgang (Theorie)
Teilnehmer/-innen:
Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA)
Umfang:
1 Monat, entsprechend den Vorgaben der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 1
Ausbildungsstelle: Feuerwehr/kommunale Rettungsdienstschule
Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll die theoretischen Grundlagen kennen lernen, die im 3. Ausbildungsabschnitt in 4-wöchigen Rettungswachen- und/oder Klinikpraktika erweitert werden.
Im Rahmen der Laufbahnausbildung wird die Rettungssanitäter-Ausbildung nicht abgeschlossen. Dazu fehlen weitere 4 Wochen Praktikum und ein 1-wöchiger Abschlusslehrgang mit Prüfung.
Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht als Teilnahmenachweis zu fertigen.
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