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7. Ausbildungsabschnitt, Teil b
Organisation/Einsatzrecht/Betriebswirtschaftslehre
Teilnehmer/-innen:
Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen
Umfang:
1 Monat
Ausbildungsstelle:
Das Institut der Feuerwehr NRW lässt diesen Ausbildungsteil extern durchführen.
Institut für Öffentliche Verwaltung NRW, (IÖV NRW), Hilden
Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll
- die rechtlichen Grundlagen, die für Tätigkeiten im Verantwortungsbereich der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes erforderlich sind, erwerben und
- in die Betriebswirtschaftlehre eingeführt werden.
Inhalte:
- Grundzüge des Staats- und Verwaltungsrechts (einschl. EU);
- Kommunalrecht;
- Verwaltungsorganisation;
- Feuerschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht;
- Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts;
- Disziplinarrecht und Personalvertretungsrecht;
- kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft einschl. Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling;
- Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre;
- Einsatzrecht;
- Ressourcenplanung
Zum Ende des Lehrgangs schreibt der Beamte bzw. die Beamtin die erste Aufsichtsarbeit der Zugführerprüfung zu zwei Zeitstunden (siehe Anlage 3 der VAP2.1-Feu). Näheres zur Zugführerprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges.
Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.
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