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7. Ausbildungsabschnitt, Teil c
B IV: Zugführerlehrgang/-prüfung
Teilnehmer/-innen:
Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen
Umfang:
2 Monate
Ausbildungsstelle:
Institut der Feuerwehr NRW
Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Aufgaben eines Zugführers im Einsatzdienst wahrzunehmen.
Inhalte:
- Einsatztaktik (Brandeinsatz, technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz);
- Einsatzbezogene Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes;
- Einsatzbezogene Aspekte der Technik;
- Einsatzvorbereitung und Einsatznachbereitung;
- Zusammenarbeit im Einsatz;
- Wissenschaftliche Grundlagen der Sicherheitstechnik und des Arbeitsschutzes;
- Zugführer-Prüfung.
Die Zugführerprüfung richtet sich nach Anlage 3 der VAP2.1-Feu. Näheres zur Zugführerprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges.
Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs bei Erfolg ein entsprechendes Zeugnis, ansonsten eine Teilnahmebescheinigung.
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