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9. Ausbildungsabschnitt, Teil c
Abschlussprüfung
Teilnehmer/-innen:
Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen
Umfang:
0,5 Monat
Ausbildungsstelle:
Institut der Feuerwehr NRW
(Prüfungsvorbereitung/Eigenstudium am Wohnort)
Ziel:
Die Laufbahnprüfung/Aufstiegsprüfung dient der Feststellung, ob die Beamten/-innen für ihre Laufbahn befähigt sind. Sie sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse erworben haben und in der Lage sind, diese in den Aufgaben der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes praxisbezogen anzuwenden.
Im Verlauf der Ausbildung wurden bereits die Zugführerprüfung abgelegt und die drei Aufsichtsarbeiten der Abschlussprüfung gefertigt. Zum mündlichen Teil der Abschlussprüfung wird der Beamte bzw. die Beamtin für 3 Tage zum IdF NRW einberufen.
Die Abschlussprüfung richtet sich nach Anlage 3 der VAP2.1-Feu. Näheres zur Abschlussprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges. Am Ende dieses Abschnittes erhält der Beamte bzw. die Beamtin bei Erfolg sein Prüfungszeugnis.
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