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4. Ausbildungsabschnitt
2. Feuerwehr
Teilnehmer/-innen:
Brandreferendare/-innen (BRef)
Umfang:
13 Wochen
Ausbildungsstelle:
Feuerwehr gem. § 9 Abs. 1 VAP2.2-Feu
Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers sachgerecht und eigenständig auszuführen sowie die Arbeit in Abteilungen und Sachgebieten kennenlernen. Der Beamte bzw. die Beamtin muss im Selbststudium die Inhalte vertiefen.
Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:
- Verwendung im Einsatz- und Übungsdienst als Gruppen- und Zugführer;
- Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“;
- Mitarbeit im Nachrichtenwesen der Feuerwehr insbesondere Hospitation in der Leitstelle;
- Einarbeitung in die Ablauforganisation der Feuerwehr einschließlich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes;
- Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung, des kommunalen Haushaltswesens und der Personalverwaltung;
- Mitwirkung bei der Erstellung von Fahrzeugkonzepten;
- Mitwirkung bei Beschaffungen;
- Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen;
- Teilnahme an Plan- und Einsatzübungen;
- Einarbeitung in die Ablauforganisation einer Kommunalverwaltung;
- Mitwirkung bei der Erstellung von Vorlagen für kommunale Gremien;
- Zusammenarbeit mit der Personalvertretung.
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