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Coronavirus (SARS-CoV-2)
Informationen zur aktuellen Lage am IdF NRW
Stand: 04.04.2022
Aktuelle Corona-Maßnahmen am IdF NRW
Aufgrund des weiterhin anhaltenden hohen Infektionsgeschehens im Hinblick auf die COVID19-Epidemie bleiben am IdF NRW die bewährten Maßnahmen zum Infektionsschutz weiterhin in Kraft. Dies beinhaltet vor allem weiterhin die Einhaltung der sogenannten AH-Regeln.
- Abstand halten (mind. 1,5m)
- Hände waschen (Hygiene)
- Alltag mit Maske bestreiten
Es gilt auch weiterhin in allen Innenräumen grds. eine allgemeine Maskenpflicht. Bitte denken Sie daher bei Anreise zum IdF NRW weiterhin an eine ausreichende Anzahl an FFP2/KN95-Masken.
Zusätzlich werden am IdF NRW jeweils am 1. Veranstaltungstag Schnelltests durchgeführt und im Laufe der Veranstaltungswoche mindestens einmal wiederholt.
Darüber hinaus ist der Aufenthalt am IdF NRW weiterhin nur dem Personal, den Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, den zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Kräften der Gefahrenabwehr und weiteren für den Betrieb des IdF NRW erforderlichen Personen gestattet. Gästen kann der Zutritt zum IdF NRW derzeit nicht gewährt werden. Bitte informieren Sie darüber auch Familienangehörige, Freunde sowie Kameradinnen und Kameraden.
Wir bitten alle Personen eindringlich während ihres Aufenthaltes am IdF NRW die nachfolgenden Handlungsanweisungen und Hygieneregeln zu beachten.
Handlungsanweisungen (Stand: 04.04.2022)
Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig vor Anreise über die aktuell für Sie geltenden Bestimmungen!
Änderungen im Veranstaltungsangebot des IdF NRW
Auch für das Jahr 2022 muss das Veranstaltungsangebot des IdF NRW weiterhin aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen eingeschränkt werden.
Auch für das II. Quartal 2022 werden daher zunächst keine frei buchbaren Präsenz-Veranstaltungen am IdF NRW angeboten. Über die Online-Anmeldung des IdF NRW können daher bis auf weiteres nur WebSeminare werden.
Darüber hinaus müssen die nachfolgenden Veranstaltungen abgesagt werden:
II. Quartal 2022
Veranstaltung | Folge | von | bis | |
---|---|---|---|---|
S Info Leiter Iuk-Einheiten | 1 | 04.04.2022 | 05.04.2022 | |
S Best Practice ABC-Einsatz | 1 | 19.04.2022 | 20.04.2022 | |
S Üb Krisenstab und Einsatzleitung | 2 | 25.04.2022 | 27.04.2022 | |
S AbstuSi / ERHT | 1 | 09.05.2022 | 13.05.2022 | |
S Stab S6 | 2 | 10.05.2022 | 12.05.2022 | |
S Übung Einsatzleitung | 6 | 11.05.2022 | 13.05.2022 | |
S Best Practice ABC-Einsatz | 2 | 16.05.2022 | 17.05.2022 | |
S Einsatzübung Ausbilder | 3 | 29.06.2022 | 01.07.2022 |
I. Quartal 2022:
Veranstaltung | Folge | von | bis | |
---|---|---|---|---|
S Moderne Erwachsenenbildung | 1 | 17.01.2022 | 19.01.2022 | |
S Realbrandausbilder | 1 | 17.01.2022 | 21.01.2022 | |
S LF KatS NRW Einweisung | 3 | 19.01.2022 | 19.01.2022 | |
S Best Practice AGT | 1 | 20.01.2022 | 21.01.2022 | |
S LF KatS NRW Einweisung | 4 | 20.01.2022 | 20.01.2022 | |
S Leitstellenführungskräfte (F) | 1 | 24.01.2022 | 28.01.2022 | |
S ABC-ErkuAd (Bund) | 1 | 07.02.2022 | 11.02.2022 | |
S Ausbilder Sprechfunk | 1 | 21.02.2022 | 25.02.2022 | |
S Einsatzübung Ausbilder | 1 | 21.02.2022 | 23.02.2022 | |
Workshop Drohnenanwender | 1 | 14.03.2022 | 15.03.2022 | |
S ABC-ErkuAd (NRW) | 1 | 28.03.2022 | 01.04.2022 | |
S Leitstellenführungskräfte (F) | 2 | 28.03.2022 | 01.04.2022 |
Alle Planungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der COVID19-Epidemie. Weitere Änderungen sind daher jederzeit möglich.
Bitte informieren Sie sich daher bitte vor einer Anreise zum IdF NRW über den Status Ihrer jeweiligen Veranstaltung!
Veranstaltungsjahr 2021:
Liste der abgesagten Veranstaltungen (Stand: 08.06.2021)
Liste der digital durchgeführten oder verschobenen Veranstaltungen (Stand: 08.06.2021)
Liste der in Präsenz stattfindenden Veranstaltungen (Stand: 31.05.2021)
Veranstaltungen 2020:
Liste der im Jahr 2020 abgesagten Veranstaltungen
Liste der im Jahr 2020 nicht abgesagten Veranstaltungen
Laufbahnrechtliche Auswirkungen
Bzgl. der laufbahnrechtlichen Auswirkungen verweisen wir auf den beigefügten Erlass des Ministeriums des Innern NRW vom 17. März. Aus diesem geht hervor, dass die Anwärter ohne Laufbahn- bzw. Staatsprüfung weiterhin im Beamtenverhältnis auf Widerruf verbleiben. Diese faktische Verlängerung stellt aber keine laufbahnrechtlich relevante Verlängerung der Ausbildungsdauer, wie sie im Falle des Nichtbestehens von Prüfungen erfolgt, dar. Die Ausbildungsbeamten sind für die Dauer der Unterbrechung von ihren Stammdienststellen einzusetzen.
Erlass des IM NRW vom 17.03.2020
Gewährleistung der Ausbildungen im feuerwehrtechnischen Dienst (AusGVO-Feu)
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