Nutzung der Übungseinrichtungen des IdF NRW

Übungsgelände und Übungshalle

Die Übungseinrichtungen des IdF NRW stehen den öffentlichen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich am Wochenende im Rahmen der freien und verfügbaren Kapazitäten für eigene Übungen zur Verfügung. Die Verteilung der Termine auf die einzelnen Feuerwehren erfolgt über die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Hierzu teilt das IdF NRW  den Bezirksregierungen jeweils jährlich die verfügbaren Termine mit.

Voraussetzung für die Nutzung ist, dass dem IdF NRW durch die jeweilige Feuerwehr rechtzeitig (spätestens bis zum 15. des Vormonats vor dem Termin) die unterschriebene Nutzungsvereinbarung übersandt wird.

Die Nutzungsvereinbarung sowie evnetuelle Fragen können gern direkt per E-Mail unter
nutzung@idf.nrw.de

an das IdF NRW übersandt bzw. gestellt werden. Die Feuerwehren erhalten dann zeitnah ein gegengezeichnetes Exemplar für ihre Unterlagen.

 

Hinweis zur Nutzung des Übungsgeländes:

Die Einladung zur Schlüsselübergabe und Einweisung in das Übungsgelände erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der Nutzungsvereinbarung am IdF NRW! Termin für die Einweisung ist jeweils der letzte Mittwoch des Vormonats um 14:00 Uhr am Außengelände.

Nutzungsvereinbarung Übungsgelände

 

Hinweis zur Nutzung des Übungshalle:

Die Nutzung der Übungshalle ist grundsätzlich nur mit einem zugelassenen Trainer des IdF NRW und in Anwesenheit eines Hallentechnikers möglich. Die Liste der zugelassenen Trainerinnen und Trainer finden sie im Mitgliederbereich. Das Passwort für die Liste finden sie in der ihnen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde übersandten Nutzungsvereinbarung.