Seminarbeschreibung

 

S Ausbilder AGT - Seminar Ausbilder für Atemschutzgeräteträger

Lehrgangsdauer: (Tage)

3



Teilnehmer

Erfahrene Ausbilder einer Feuerwehr, die in der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern eingesetzt werden sollen.

 

Hinweis:

Dieses Seminar ist eine fachspezifische Ausbildung, die in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 gefordert wird, um als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger tätig werden zu dürfen.



Teilnahme-Voraussetzung

  • Ausbildung zum Gruppenführer
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang F/B Ausbilder oder einer gleichwertigen Ausbildung

 

Als gleichwertig anzusehen sind Ausbildungen in Methodik/Didaktik von mindestens einer Woche Dauer, wie z. B.:

 

  • Lehrgang B III
  • Lehrgang B mD (F)
  • Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
  • Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistenten
  • Ausbildung zum Praxisanleiter Rettungsdienst
  • Ausbildung zum Ausbilder in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister)
  • Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr oder Ähnliches 
  • Ausbildung zum Lehrer an öffentlichen Schulen
  • Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK oder Ähnliches)

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Dazu zählt die körperliche Eignung nach Kapitel 3 sowie die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung nach Kapitel 6 der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung der Atemschutzgeräteträger im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus befähigt die Teilnahme, Lehrpläne für die Atemschutzgeräteträger Ausbildung zu erstellen und die erforderlichen Lehrinhalte zu erarbeiten.



Buchung

online durch Dienststelle

Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Stand Januar 2012
  • FwDV 7: Atemschutz; Ausgabe 2004
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • DGUV Regel 112-190 (bisher BGR/GUV-R 190) Benutzung von Atemschutzgeräten; Ausgabe Dezember 2011
  • Es können eigene Ausbildungskonzepte mitgebracht werden, die als Grundlage für die Ausbildungsplanung genutzt werden können
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.