Seminarbeschreibung
S Ausbilder AGT - Seminar Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
Lehrgangsdauer: (Tage)3
Teilnehmer
Erfahrene Ausbilder einer Feuerwehr, die in der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern eingesetzt werden sollen.
Hinweis:
Dieses Seminar ist eine fachspezifische Ausbildung, die in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 gefordert wird, um als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger tätig werden zu dürfen.
Teilnahme-Voraussetzung
- Ausbildung zum Gruppenführer
- Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
- Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang F/B Ausbilder oder einer gleichwertigen Ausbildung
Als gleichwertig anzusehen sind Ausbildungen in Methodik/Didaktik von mindestens einer Woche Dauer, wie z. B.:
- Lehrgang B III
- Lehrgang B mD (F)
- Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
- Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistenten
- Ausbildung zum Praxisanleiter Rettungsdienst
- Ausbildung zum Ausbilder in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister)
- Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr oder Ähnliches
- Ausbildung zum Lehrer an öffentlichen Schulen
- Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK oder Ähnliches)
Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Dazu zählt die körperliche Eignung nach Kapitel 3 sowie die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung nach Kapitel 6 der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7.
Lehrgangs- oder Seminarziel
Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung der Atemschutzgeräteträger im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus befähigt die Teilnahme, Lehrpläne für die Atemschutzgeräteträger Ausbildung zu erstellen und die erforderlichen Lehrinhalte zu erarbeiten.
Buchung
online durch DienststelleTeilnehmeranzahl: 24
Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände
- FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren; Stand Januar 2012
- FwDV 7: Atemschutz; Ausgabe 2004
- DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
- DGUV Regel 112-190 (bisher BGR/GUV-R 190) Benutzung von Atemschutzgeräten; Ausgabe Dezember 2011
- Es können eigene Ausbildungskonzepte mitgebracht werden, die als Grundlage für die Ausbildungsplanung genutzt werden können
- Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1)
DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier).
Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.