Zugführerpraktikum

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

2 Monate

Ausbildungsstelle:

Feuerwehr

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin nimmt die Funktion eines Zugführers (Führungsstufe B gemäß FwDV 100) im Einsatz- und Übungsdienst wahr und vertieft seine/ihre im Lehrgang B IV-Zugführer erworbenen Fähigkeiten. Ebenso wird er/sie in die Führungsaufgaben im Dienstbetrieb einer Feuerwache/Feuerwehr eingeführt.


Das Anfertigen von Abschnittsarbeiten ist gemäß der VAP2.1-Feu nicht mehr vorgesehen. In diesem Abschnitt "Zugführerpraktikum" stehen Einsatzdienst und Wachbetrieb im Mittelpunkt der Ausbildung.

 

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.