Lehrgangsbeschreibung

B IV - B V - B IV Modul B V der Laufbahnausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Lehrgangsdauer: (Tage) 23

Teilnehmer

Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber gem. VAP2.1-Feu

Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte gem. VAP2.1-Feu
Werkfeuerwehrangehörige gem VAP2.1-Feu



Teilnahme-Voraussetzung

Die Teilnahmevoraussetzungen sind geregelt in der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu).

Dieses Modul ist Teil der theoretischen Ausbildung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes. Weitere Informationen sind abrufbar unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=36384&aufgehoben=N&keyword=LVOFeu

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.



Lehrgangs- oder Seminarziel

Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, die Aufgaben einer Abschnittsleitung Messen im ABC-Einsatz, einer Abschnittsleitung Rettungsdienst bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV), einer Verbandsführerin bzw. eines Verbandsführers im Einsatz und und einer Führungsfunktion in einem Führungsstab (Sachgebietsleitung bzw. Leitung eines solchen Stabes) wahrzunehmen.

Inhalte:

Im Modul B IV - B V werden von den Teilnehmenden vier Qualifikationen erlangt:

  • Verbandsführerin bzw. Verbandsführer,
  • Führen mit einem Führungsstab,
  • Einsatzabschnittsleitung Medizinische Rettung und
  • ABC-Messstrategie.

Die ersten drei Module enden jeweils mit einem Leistungsnachweis.

Um freiwerdende Kapazitäten in den Teilmodulen an sonstige Bedarfsträger vergeben zu können, soll ein erneutes Belegen von Teilmodulen ausgeschlossen werden.

Daher gilt ab 2019 folgende Regelung:

  • Eine Qualifikation, die z. B. bereits im Ehrenamt erworben wurde, wird zwingend angerechnet und darf nicht noch einmal absolviert werden. Gegebenenfalls ist im Ausbildungsplan statt der Teilmodule z. B. die Zuweisung weiterer Praxisabschnitte vorzusehen.


Buchung

Zuweisung durch Aufsichtsbehörde (kurzfristig über Restplatzbörse)

Hinweis:

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie auf der Homepage im Bereich Lernkompass unter https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_7757&client_id=Feuer entsprechende Dokumente

 

Eine Übersicht der konkreten und vorgesehenen Termine finden Sie hier.

 

 

Der Lehrgang beinhaltet ein Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie unter:

https://membox.nrw.de/index.php/s/uRYVdRaY6QRwlcu      (Passwort: PRUEFUNG)



Teilnehmeranzahl: 24

Mitzubringende Literatur und Ausrüstungsgegenstände

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem; Ausgabe März 1999
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz in der aktuellen Fassung
  • FwDV / DV 800: Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz; Ausgabe November 2017
  • FwDV 810: Sprech- und Datenfunkverkehr; Ausgabe September 2018
  • Da die verwendeten Lernunterlagen und EVA-Aufgabenstellungen auch online vorliegen, ist für den Teilnehmer die Mitnahme eines Tablets oder Laptops empfehlenswert, jedoch nicht notwendig
  • Persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ , Fassung Juni 2018 + Gesichtsschutz (Visier).
    Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
    Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.
  • Sportzeug für Halle und Sportplatz