Aufgaben

 

Die Aufgaben des Technischen Kompetenzzentrums (TK) am IdF NRW sind die Qualitätssicherung, Beratung, sowie Gremienarbeit in Bezug auf Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW.
 
Die Haupttätigkeit liegt dabei im Bereich der Qualitätssicherung durch:
•    Technische Abnahmen von Neufahrzeugen
•    Gebrauchsprüfungen von Fahrzeugen im Einsatzdienst
•    Technische Überprüfung von Fahrzeugen betrieblicher Feuerwehren
•    Im Rahmen von Beratungen stehen die Mitarbeiter des TK Ihnen gerne Rede und Antwort und werden versuchen Sie zu unterstützen.

Für Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung und mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, sowie für Rettungsdienstfahrzeuge bietet das TK technische Abnahmen an.

Als Neufahrzeuge sind Fahrzeuge zu verstehen, die erstmalig für eine Kommune zugelassen werden.

Die Mitarbeiter des TK überprüfen die Neufahrzeuge vor der Auslieferung in der Regel  beim Hersteller oder am IdF NRW. Sie kontrollieren die Einhaltung geltender Vorschriften (Normen, UVV…) und gleichen das vorgeführte Fahrzeug mit dem zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnis ab. Als Ergebnis erhält sowohl der Hersteller, als auch der Auftraggeber zeitnah einen ,,vorläufigen" Bericht mit den wichtigsten Informationen. Im Nachgang wird ein ausführlicher Bericht erstellt und auf dem Dienstweg über die jeweilige Aufsichtsbehörde übersandt.

 

Vom Hersteller ist zum Zeitpunkt der Technischen Abnahme mindestens folgende Dokumentation zur Einsicht vorzulegen:

  • Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach (§ 21 StVZO oder § 13 EG-FGV).
  • Schriftliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den Anforderungen der Normen und den einschlägigen Regelwerken entspricht.
  • Auftragsbestätigung mit aktuellen Änderungen bzw. Absprachen nach Baubesprechungen.
  • Gewichtsbilanz

 

Die Fahrzeuge sind in einem beladenen und abnahmefähigen Zustand zur Technischen Abnahme vorzustellen.

Wir empfehlen die Technische Abnahme durch das IdF NRW bereits in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen und dort die „technische Abnahme des fertigen und voll beladenen Fahrzeugs“ einzufordern.

 

Beauftragung:

Die Beauftragung muss durch die ausschreibende Kommune mittels eines Formulars möglichst frühzeitig (spätestens 6 Wochen vor dem gewünschten Abnahmetermin) erfolgen. Die Technische Abnahme von Rettungsdienstfahrzeugen kann auch vom jeweiligen Fahrzeughersteller beauftragt werden.
Die konkrete Terminabstimmung findet dann zwischen dem TK und dem Hersteller direkt statt.

Formular Anmeldung technische Abnahmen

 

Kosten:

Die technische Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen erfolgt innerhalb von NRW kostenfrei. 

Findet die technische Abnahme des Feuerwehrfahrzeuges außerhalb von NRW statt, fallen pauschalierte Reisekosten an. Dies gilt (zur Zeit) nicht für die technische Abnahme von Drehleitern.

Für die technische Abnahme von Rettungsdienstfahrzeugen werden pauschalierte Reisekosten und der entsprechende Prüfaufwand berechnet.

Für evtl. notwendig werdende Wiederholungsabnahmen (Zweitabnahmen) werden sowohl Reisekosten wie auch der anfallende Prüfaufwand in Rechnung gestellt.

Zur Unterstützung der Aufsichtsfunktion führen die Mitarbeiter des TK im Auftrag der Kreise und Bezirksregierungen Gebrauchsprüfungen an kommunalen und landes- und / bundeseigenen Fahrzeugen durch.

Jedem Kreis und jeder Bezirksregierung steht dabei eine bestimmte Anzahl an Prüftagen pro Kalenderjahr zu Verfügung. Die Aufsichtsbehörden legen jeweils fest, welche Fahrzeuge in welchen Kommunen geprüft werden. Die Mitarbeiter des TK führen dann bei den Feuerwehren vor Ort die Überprüfung der Fahrzeuge nach einer standardisierten Vorgehensweise durch und fertigen einen entsprechenden Bericht, der in elektronischer Form den Aufsichtsbehörden mit der Bitte um Weiterleitung übermittelt wird.

Die Ansprechpartner können Sie unter dem Punkt Ansprechpartner erfahren.

Betriebliche Feuerwehren werden in regelmäßigen Abständen von den Bezirksregierungen überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfungen muss auch ein Nachweis über den technischen Zustand der Einsatzfahrzeuge erbracht werden. Das TK des IdF NRW bietet diese Überprüfung, einschließlich des erforderlichen Nachweises an.

 

Für ein entsprechendes Angebot und eine Terminabstimmung wenden Sie sich bitte direkt an das Geschäftszimmer des TK (siehe Ansprechpartner).

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter des TK beratend in Fragen rund um das Thema Feuerwehrtechnik und Fahrzeugbeschaffung zur Verfügung. Neben der telefonischen Beratung oder der Beratung per E-Mail sind auch Beratungstermine vor Ort bei den Kommunen / Feuerwehren möglich.

Eine Beratung ist grundsätzlich kostenfrei.

Richten Sie Ihre Beratungsanfrage gerne formlos per E-Mail an das Funktionspostfach tk@idf.nrw.de

Im Auftrag des Innenministeriums NRW unterstützt das TK die aufsichtführenden Stellen mit sogenannten Programmprüfungen. Im Rahmen dieser Programme werden punktuelle Prüfschwerpunkte festgelegt, die von den Mitarbeitern des TK´s überprüft werden. Ziel ist ein NRW-weiter Überblick über die Einsatzbereitschaft und Einsatzsicherheit der im Katastrophenschutz eingesetzten Einheiten.