Aktuelles 

Juli 2024

23.07.2024

Kraftfahrzeugtechnikermeister / -in Schwerpunkt Nutzfahrzeuge (Entgeltgruppe 9a TV-L)

Die Bewerbungsfrist: 01.09.2024

 

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18.07.2024

Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Laufbahngruppe 2.1 der allgemeinen Verwaltung

Die Bewerbungsfrist: 11.08.2024

 

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10.07.2024

Jahresbericht 2023

Unter dem Leitgedanke FORT SCHRITT steht unser Jahresbericht 2023.

Erfahren Sie was wir bereits erreicht oder begonnen haben und welche Ziele wir uns für die kommenden Jahre setzen.

Von Fachberater Luftunterstützung über Vegetationsbrandbekämpfung bis hin zur virtuellen Realität erwarten Sie viele spannende Themen.

Erfahren Sie was unser Kompetenzzentrum Digitalfunk eigentlich genau macht und wie sich unsere Gelände in den kommenden Jahren entwickeln werden. Welche Fortbildungen sollen zukünftig am IdF NRW angeboten werden? Welche Geschichte hat das IdF NRW?

Informieren Sie sich über diese und viele weitere Themen in unserem Jahresbericht 2023.

Jahresbericht 2023

Organigramm 2024


Juni 2024

28.06.2024

Brandreferendarinnen / Brandreferendare (m/w/d) für 2025 gesucht!

Die Bewerbungsfrist: 31.07.2024

 

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18.06.2024

Architekt / Bauingenieur (m/w/d) für die Planung und Realisierung umfangreicher Hochbaumaßnahmen gesucht!

Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung wurde bist zum 28.07.2024 verlängert! 

 

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18.06.2024

Versteigerung 3x HLF 20 und Rüstwagen

Das IdF NRW versteigert drei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF 20) und einen Rüstwagen (RW) inklusive feuerwehrtechnischer Beladung.

Weitere Informationen hier


Mai 2024

13.05.2024

Dozentin/Dozent im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (m/w/d) gesucht!


April 2024

30.04.2024

Mitarbeiter im Lehrsaaldienst (m/w/d) gesucht!


26.04.2024

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Dezernat Z1 im Bereich "Personalverwaltung" gesucht!


15.04.2024

Wie viel Fortbildung braucht eine Führungskraft in der Feuerwehr?

Der Ausbildungsbeirat Feuer- und Katastrophenschutz NRW (ABR NRW), der das Ministerium des Innern des Landes NRW (IM NRW) hinsichtlich der Aus- und Fortbildung von Feuerwehrkräften berät, beschloss auf seiner 51. Sitzung im April 2022 diese Frage zu beantworten. Zu diesem Zweck entschied der ABR NRW eine Arbeitsgruppe (AG) zu gründen. Die Arbeitsgruppe setzt sich partizipativ aus mandatierten Vertreter*innen von AGBF NRW, VdF NRW, AGHF NRW, WFV NRW, den Gewerkschaften ver.di und komba, den Bezirksregierungen, dem IM NRW und dem IdF NRW zusammen. Um eine möglichst kurze Arbeitsphase für diesen komplexen Arbeitsprozess zu realisieren, sollte der Prozess durch einen externen Projektsteuerer begleitet werden, welcher der Arbeitsgruppe beratend und organisierend zur Seite steht.

Im März 2023 trat die Arbeitsgruppe nach externer Ausschreibung des Projektsteuerers zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Aus dem Arbeitsauftrag des Ausbildungsbeirates abgeleitet steckte sich die Arbeitsgruppe die folgenden Ziele:

  • Quantifizierung des Fortbildungsbedarfs
  • Definition von Fortbildungsinhalten
  • Anpassung an die Bedürfnisse der Feuerwehren und deren Führungskräfte

Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf die gesamte Feuerwehr in NRW war der Arbeitsgruppe eine breite Beteiligung der Basis ein wesentliches Anliegen.

Bevor allerdings eine Basisbeteiligung durchgeführt werden konnte, hat die Arbeitsgruppe in mehreren Sitzungen über Vorstellungen und Erwartungen diskutiert. Wesentliche Erkenntnisse waren dabei, dass das derzeit sehr detaillierte Angebot des IdF NRW in der Form nicht mehr mit den Erwartungen der Bedarfsträger harmoniert. Die AG spricht sich dafür aus, die Fortbildungen zukünftig stärker in Form von qualifikations- und funktionsbezogene Fortbildungen sowie Fortbildungen im Bereich der speziellen Fachkenntnisse anzubieten. Dabei sollen die qualifikationsbezogenen Fortbildungen, also Fortbildungen speziell für die einsatztaktisch relevanten Qualifikationsebenen wie beispielsweise Gruppenführer*innen, das Hauptangebot darstellen. Ergänzt werden sollen diese durch funktionsbezogene Fortbildungen, wie beispielsweise Fortbildungen für Einheitsleiter*innen sowie Fortbildungen im Bereich der speziellen Fachkenntnisse, welche besonders spezialisierte Bereiche oder Themen im ausdrücklichen Landesinteresse abdecken, wie sie z. B. für NRW-Landeskonzepte übergreifend relevant sind.

Für die Beteiligung der Basis wählte die Arbeitsgruppe anschließend ein aufeinander aufbauendes System. Zunächst wurden für eine qualitative Befragung zwei große Fachsymposien an den beiden IdF-Standorten Münster und Kreuzau-Stockheim ausgerichtet. Bereits bei den Fachsymposien konnte ein reges Interesse an der Thematik festgestellt werden.

Um die Ergebnisse der Fachsymposien zu validieren, wurde im Nachgang eine Online-Umfrage durchgeführt. An dieser haben 1600 Feuerwehrangehörige aus allen Qualifikationsebenen teilgenommen. Wir freuen uns über die rege Teilnahme an der Umfrage, insbesondere aus dem Ehrenamt. Die prägnanteste Erkenntnis war dabei, dass sich 97 % der Befragten für klare Vorgaben bei den Fortbildungsumfängen der Führungskräfte aussprachen.  

 

Neben der Fortbildungsplanung hat die AG durch den ABR NRW den Auftrag erhalten, die bestehende Führungskräftequote zu evaluieren. Die AG schlägt vor, die bisherige Quote auf Basis der Gesamtzahl an Feuerwehreinsatzkräften für die langfristige Kapazitätsplanung des IdF NRW weiter zu verwenden und für die kurz- bis mittelfristige Realisierung des Ausbildungsprogramms und der Lehrgangsplatzverteilung durch einen neuen Ansatz auf Basis der aus der Raumplanung bekannten sog. Regionalstatistischen Raumtypologie (RegioStar 17) zu erweitern. Diese unterteilt die Regionen in Deutschland je nach Größe, ländlicher oder städtischer Struktur, Einwohnerzahl etc. in 17 verschiedene Kategorien. Es können so Vergleiche der einzelnen Kommunen und damit auch ihrer Feuerwehren anhand ihrer Struktur vorgenommen werden.

Dieser Ansatz wurde durch die Projektbegleitung auf das Land NRW angewendet und dabei die Führungskräfte der Feuerwehren je 1000 Einwohner dargestellt. Mit der Annahme, dass die Feuerwehren ihren örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig sind, konnten Normbereiche in den jeweiligen RegioStar-Kategorien für den notwendigen Bedarf an Führungskräften pro 1000 Einwohner gebildet werden. Dieser Ansatz zeigt, dass die erforderliche Anzahl an Führungskräften pro 1000 Einwohner stärker von den örtlichen Gegebenheiten abhängt als durch die bisherigen Führungskräfte berücksichtigt werden kann und ermöglicht somit nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit der Kommunen innerhalb der einzelnen Kategorien, sondern bietet auch eine Basis für eine fairere Verteilung von Lehrgangsplätzen.

Die Arbeiten der Arbeitsgruppe sollen im 2. Quartal 2024 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse werden in einem gesammelten Abschlussbericht dem ABR NRW vorgelegt.