§ 14 Landesorganisationsgesetz NRW
Nutzungsentgelte IdF NRW vom 12.07.2024
Altersgrenze für die feuerwehrtechnischen Beamten des IdF NRW
§ 116 Abs. 3 Landesbeamtengesetz NRW
Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechn. Beamten/-innen zu Feuerwehren
Aufgaben des IdF NRW als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung
Führungskräftefortbildungsbedarfsplanung der Feuerwehren des Landes Nordrhein-Westfalen
Hauptamtlich
- Laufbahnverordnung Feuerwehr
- Vertiefungsausbildungen nach den §§ 14 Abs. 1 Nr. 3 a), 21 Abs. 1 Nr. 3 LVOFeu (Stand 06.06.2024)
- Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten zu Feuerwehren
- Erprobungszeiten in Fällen des Aufstiegs oder der beruflichen Weiterentwicklung gemäß LVOFeu“
- Verordnung zur Gewährleistung der Ausbildungen im feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildungsgewährleistungsverordnung Feuerwehr - AusGVO-Feu)
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst)
VAP1.2-Feu NRW (ehemals VAPmD-Feu)
- Musterstundenplan Gruppenführer-Basislehrgang
- Prüfungsrichtlinie Gruppenführer-Basislehrgang
- Musterstundenplan Gruppenführer-Aufbaulehrgang
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern gem. RdErl. des Ministeriums des Innern v. 12.12.2017
- Vergleichbarkeit der hauptberuflichen Ausbildungen in den Bundesländern - LG 1.2
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst)
VAP2.1-Feu NRW (ehemals VAPgD-Feu)
Vergleichbarkeit des hauptberuflichen Ausbildungen in den Bundesländern - LG 2.1
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst)
VAP2.2-Feu NRW (ehemals VAPhD-Feu)
für alle Laufbahnen
Ärmel-, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen
Dienstkleidung - siehe unten
Ehrenamtlich
Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW
Rd-Erlass Ministerium des Innern: "Ausführungsvorschrift: Truppmann/Truppführer-Aus-und Fortbildung"
Rd-Erlass Ministerium des Innern: "Ausführungsvorschrift: Gruppenführer-Basislehrgang"
Musterstundenplan Gruppenführer-Basislehrgang
Prüfungsrichtlinie Gruppenführer-Basislehrgang
Wiederholung von Leistungsnachweisen
Runderlass des Innenministeriums
FwDV 1: Grundtätigkeiten - Lösch - und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
FwDV 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 10: Die tragbaren Leitern
FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz- Führungssystem
FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz
FwDV 800: Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
FwDV 810: Sprech- und Datenfunkverkehr
Unfallvergütungsvorschriften allgemein
UVV Feuerwehren DGUV Vorschrift 49
Prüfungsgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr DGUV Grundsatz 350-002
Katastrophenschutz im Lande Nordrhein-Westfalen
- Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle
- INTERSCHUTZ 2015 - Konzepte des Katastrophenschutzes NRW auf vier Postern
- Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen
- Mobile Führungsunterstützung von Stäben im Land Nordrhein-Westfalen (MoFüSt NRW)
- Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen
- Schutz der Beschäftigten der Ordnungsbehörden der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes vor Infektionen durch aviäre Influenzaviren
- Zusammenarbeit der Forstbehörden mit Feuerwehr und Behörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
- ABC-Schutz-Konzept Nordrhein-Westfalen
- Weitere Katastrophenschutz-Konzepte im Lande Nordrhein-Westfalen
- Vereinbarung zwischen den Niederlanden und dem Land Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014
- Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) bei Unwettergefahren und im Katastrophenschutz
- Katastrophenschutzkonzept NRW - Wasserförderzug NRW (WF-Z NRW)
- Konzept der überörtlichen Hilfe -Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte- des Landes Nordrhein-Westfalen
Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle
Erl. des IM NRW
vom 30.06.2020
GSL.net - Schulung für Multiplikatoren der PASS NRW
Interschutz 2015 - Konzepte des Katastrophenschutzes NRW auf drei Postern
Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen
RdErl. des IM NRW
vom 26.09.2016
Erl. des IM NRW
vom 25.09.2008
Mobile Führungsunterstützung von Stäben im Land Nordrhein-Westfalen (MoFüSt NRW)
Einführungserlass MoFüSt an BR
vom 30.11.2018
MoFüSt Landeskonzept
von November 2018
Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen
Gem. RdErl. des MAGS NRW u. d. IM NRW
vom 04.11.2005
Schutz der Beschäftigten der Ordnungsbehörden der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes vor Infektionen durch aviäre Influenzaviren
Erl. des IM NRW
vom 28.02.2006
Zusammenarbeit der Forstbehörden mit Feuerwehr und Behörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
Gem. RdErl. des MIK NRW u. d. MKUNLV NRW
vom 29.10.2020
Die im Erlass zum Download auf der Internetseite des Instituts der Feuerwehr NRW genannten Unterlagen für die Ausbildung in der Waldbrandabwehr (Kapitel 5.1) sind derzeit aufgrund einer grundlegenden Konzeptüberarbeitung nicht verfügbar.
- Anhang A: Anforderungen der Polizeifliegerstaffel NRW an offene Wasserentnahmestellen
- Anhang B: Ausfüllbare Arbeitshilfe zur Erfassung von Wasserentnahmestellen
ABC-Schutz-Konzept Nordrhein-Westfalen
Teil 1 ABC-Zug NRW / ABC-Bereitschaft NRW (ABC-Z NRW / ABC-B NRW)
vom 22. August 2013
Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von August 2013
Einführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Dezember 2011
Teil 2 Personal-Dekontaminationsplatz NRW (P-Dekon NRW)
Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Dezember 2011
Teil 3 Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW (V-Dekon 50 NRW)
Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Dezember 2011
Information zu Desinfektionsmitteln
vom Mai 2010
Dichtungen der Filteranschlüsse
vom Juni 2010
Teil 4 Geräte-Dekontaminationsplatz NRW (G-Dekon NRW)
Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Dezember 2011
Teil 5 Messzug NRW
Erl. des IM NRW
vom 17.07.2009
Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Juni 2009 (in der Fassung von Dezember 2011)
Das Messprotokoll und die aktuellen Arbeitshilfen finden Sie im geschützten Mitgliederbereich.
Teil 6 Analytische Task Force NRW (ATF NRW)
Erl. des MIK NRW einschl. Konzept
vom 17.10..2023
ABC-Schutz-Konzept NRW (ATF NRW)
vom 05.10.2023
Aufnahme des Regelbetriebs ab 01.01.2014 - Erl. des MIK
vom 12.12.2013
Weitere Katastrophenschutz-Konzepte im Lande Nordrhein-Westfalen
Sanitäts- und Betreuungsdienst
- Anlage 1 - Empfehlungen an die Liegenschaften eines BTP 500 NRW
- Anlage 2 - Verpflegungsbedarfsübersicht für den BTP 500 NRW
- Anlage 3 - Materialvorhaltung für den BTP 500 NRW
- Anlage 4 - Bedarfsplanung zur Anforderung von Verpflegung und Verbrauchsmaterial für den BTP 500 NRW
- Anlage 5 - Materialbedarf BTP 500 NRW nach Funktionsbereichen
Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW)
Einführungserlass des IM NRW
vom 01.10.2019
Landeskonzept WZ-R NRW
vom 13.09.2019
Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung (VüH-Feu NRW)
Rd-Erlass des IM NRW "Vorgeplante überörtliche Hilfe"
vom 06.10.2020
Logistikzug Nordrhein-Westfalen (Log-Z NRW)
Einführungserlass des IM NRW
vom 30.09.2019
Konzept "Logistikzug für die vorgeplante überörtliche Hilfe im Land NRW"
vom 27.08.2019
Vereinbarung zwischen den Niederlanden und dem Land Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014
Die Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Minister für Sicherheit und Justiz der Niederlande und dem Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014 ist im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 17 vom 5.6.2014 veröffentlicht worden.
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) bei Unwettergefahren und im Katastrophenschutz
vom 12.04.2016
Verwaltungsvereinbarung DWD mit Land NRW (MIK)
vom 08.04.2016
Katastrophenschutzkonzept NRW - Wasserförderzug NRW (WF-Z NRW)
vom 24.07.2023
Konzept der überörtlichen Hilfe -Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte- des Landes Nordrhein-Westfalen (ÜPSNV-E NRW)
vom 06.02.2024
Konzept "Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Land NRW"
Aktuelle Informationen der Hinweisgeberstelle des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen (IM NRW)
Eine gut funktionierende und vertrauenswürdige Landesverwaltung baut auf den Beschäftigten, deren Integrität und einem recht- und zweckmäßigen Handeln auf. Daher ist Ihre Mitwirkung und Unterstützung gefragt.
Sie haben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit im Institut der Feuerwehr Informationen über Verstöße erhalten? Ihr innerer Wertekompass schlägt an? Sie wollen das nicht einfach laufen lassen?
Dann sind Sie bei der internen Meldestelle beim IM NRW Referat 15 - Hinweisgeberstelle - richtig. Wir gehen Ihren Hinweisen nach. Dabei arbeiten wir unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter. Wir unterliegen nicht dem Strafverfolgungszwang und berichten unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes ausschließlich an die Staatssekretärin.
Aber was ist unter „Verstöße“ zu verstehen? Mögliche Verstöße gem. § 2 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) sind unter anderem
- Verstöße, die (nach dem Strafgesetzbuch und strafrechtlichen Nebengesetzen) strafbewehrt sind,
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
- Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung oder gegen das Vergaberecht,
- Informationen über Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. (Der Begriff der Äußerung beschränkt sich nicht auf schriftliche Aussagen, sondern erfasst auch mündlich oder auf andere Weise, wie etwa durch Gebärden, getätigte Äußerungen).
Sie haben die Möglichkeit, ohne Einhaltung des Dienstweges, diese Verstöße der internen Meldestelle des IM NRW zu melden.
Nähere Informationen für Sie über uns und die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Abgabe einer Meldung nach dem HinSchG und insbesondere über die eröffneten Meldekanäle, erhalten Sie unter den unten aufgeführten Seiten sowie über den Button Hinweisgeberstelle auf der Startseite