Downloads - Service, Rechtsvorschriften

Einrichtungserlass

§ 14 Landesorganisationsgesetz NRW

Geschäftsverteilungsplan

Aktenplan

Nutzungsentgelte IdF NRW  vom 12.07.2024

Altersgrenze für die feuerwehrtechnischen Beamten des IdF NRW

§ 116 Abs. 3 Landesbeamtengesetz NRW

Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechn. Beamten/-innen zu Feuerwehren

Aufgaben des IdF NRW als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung

TK-Erlass vom 22.10.2019

Führungskräftefortbildungsbedarfsplanung der Feuerwehren des Landes Nordrhein-Westfalen

Ergebnisbericht

Anhang Ergebnisbericht

Hauptamtlich

 

Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst)

 

VAP1.2-Feu NRW (ehemals VAPmD-Feu) 

 

Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang
zur Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister (ALT -  bis 21.03.2017)

 

Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zum Vorbereitungsdienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes (Stufenausbildungsverordnung Feuerwehr - StufAVO-Feu NRW) (NEU ab 22.03.2017) 

 

Rd.-Erlass des Ministeriums des Innern: „Ausführungsvorschrift: Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern“ 

 

 

Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst)
 

VAP2.1-Feu NRW (ehemals VAPgD-Feu)

 

Erlass des Ministeriums des Innern: "Anerkennung vorhandener Qualifkitkationen - Anerkennung während der Ausbildung gem. VAP2.1-Feu" (B IV - B V)

Vergleichbarkeit des hauptberuflichen Ausbildungen in den Bundesländern - LG 2.1

 

Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst)
 

VAP2.2-Feu NRW (ehemals VAPhD-Feu)

VAP2.2-Feu NRW (alte Fassung)

 

für alle Laufbahnen
 

Ärmel-, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen
 

Dienstkleidung - siehe unten

 

 

Ehrenamtlich

Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW

 

Rd-Erlass Ministerium des Innern: "Ausführungsvorschrift: Truppmann/Truppführer-Aus-und Fortbildung"

 

Rd-Erlass Ministerium des Innern: "Ausführungsvorschrift: Gruppenführer-Basislehrgang"

Musterstundenplan Gruppenführer-Basislehrgang

Prüfungsrichtlinie Gruppenführer-Basislehrgang

 

Rd-Erlass Ministerium des Innern: "Ausführungsvorschrift: Zugführerausbildung der Freiwilligen Feuerwehren"

Musterstundenplan ZF-Basis

Prüfungsrichtlinie ZF-Basis

 

Erlass des Ministeriums des Innern: "Anerkennung bei abgeschlossener Ausbildung gem. VAP2.1-Feu - Qualifikation "Leiter einer Feuerwehr" nach FwDV 2, Ziffer 4.6" (F VI)

 

Wiederholung von Leistungsnachweisen

Runderlass des Innenministeriums

Unfallvergütungsvorschriften allgemein

UVV Feuerwehren DGUV Vorschrift 49

Prüfungsgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr DGUV Grundsatz 350-002

Katastrophenschutz im Lande Nordrhein-Westfalen

 

 

Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen als zentrale Auskunftsstelle

Erl. des IM NRW
vom 30.06.2020

GSL.net - Schulung für Multiplikatoren der PASS NRW

 

 

 

Interschutz 2015 - Konzepte des Katastrophenschutzes NRW auf drei Postern

      



Poster 1
Poster 2
Poster 3

 

 

Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen

 

RdErl. des IM NRW
vom 26.09.2016
Erl. des IM NRW
vom 25.09.2008

 

Mobile Führungsunterstützung von Stäben im Land Nordrhein-Westfalen (MoFüSt NRW)

 

Einführungserlass MoFüSt an BR
vom 30.11.2018

MoFüSt Landeskonzept
von November 2018

 

Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen

Gem. RdErl. des MAGS NRW u. d. IM NRW
vom 04.11.2005


Anlage zum o.g. Erlass

 

Schutz der Beschäftigten der Ordnungsbehörden der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes vor Infektionen durch aviäre Influenzaviren

 

Erl. des IM NRW
vom 28.02.2006

 

Zusammenarbeit der Forstbehörden mit Feuerwehr und Behörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

 

Gem. RdErl. des MIK NRW u. d. MKUNLV NRW

vom 29.10.2020

Die im Erlass zum Download auf der Internetseite des Instituts der Feuerwehr NRW genannten Unterlagen für die Ausbildung in der Waldbrandabwehr (Kapitel 5.1) sind derzeit aufgrund einer grundlegenden Konzeptüberarbeitung  nicht verfügbar.

 

Erlass des IM NRW zur Anforderung von Hubschraubern zur Unterstützung bei Vegetationsbränden vom 14.05.2020

Erlass des IM NRW zur Anforderung von Hubschraubern zur Unterstützung bei Vegetationsbränden vom 11.03.2025

Empfehlungen für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Landespolizei NRW bei der Vegetationsbrandüberwachung und -bekämpfung

                Beispiel 

 

ABC-Schutz-Konzept Nordrhein-Westfalen

Teil 1 ABC-Zug NRW / ABC-Bereitschaft NRW (ABC-Z NRW / ABC-B NRW)

Erl. des MIK NRW

vom 22. August 2013

Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW

von August 2013

 

Einführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW 

zu den Teilen 2, 3 und 4

von Dezember 2011

 

 

Teil 2 Personal-Dekontaminationsplatz NRW (P-Dekon NRW)

Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Dezember 2011 

 

Teil 3 Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW (V-Dekon 50 NRW)

Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Dezember 2011
 

 

Information zu Desinfektionsmitteln
vom Mai 2010
Dichtungen der Filteranschlüsse
vom Juni 2010

 

Teil 4 Geräte-Dekontaminationsplatz NRW (G-Dekon NRW)

 

Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Dezember 2011


 

Teil 5 Messzug NRW

Erl. des IM NRW
vom 17.07.2009
Konzept des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW
von Juni 2009 (in der Fassung von Dezember 2011) 

 

Das Messprotokoll und die aktuellen Arbeitshilfen finden Sie im geschützten Mitgliederbereich.


 

Teil 6 Analytische Task Force NRW (ATF NRW)

Erl. des MIK NRW einschl. Konzept
vom 17.10..2023

ABC-Schutz-Konzept NRW (ATF NRW)
vom 05.10.2023

Aufnahme des Regelbetriebs ab 01.01.2014 - Erl. des MIK
vom 12.12.2013 

 

Weitere Katastrophenschutz-Konzepte im Lande Nordrhein-Westfalen

 

 

Sanitäts- und Betreuungsdienst

Erlass VüH-SanBt NRW

Konzept VüH-SanBt NRW

 

Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW)

Einführungserlass des IM NRW
vom 01.10.2019

Landeskonzept WZ-R NRW
vom 13.09.2019

 

Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung (VüH-Feu NRW)

Rd-Erlass des IM NRW "Vorgeplante überörtliche Hilfe"
vom 06.10.2020

 

Konzept für die »Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung durch die Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen« (VüH-Feu NRW)
vom 04.09.2020

 

Logistikzug Nordrhein-Westfalen (Log-Z NRW)

Einführungserlass des IM NRW
vom 30.09.2019

Konzept "Logistikzug für die vorgeplante überörtliche Hilfe im Land NRW"
vom 27.08.2019

Vereinbarung zwischen den Niederlanden und dem Land Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014

 

Die Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Minister für Sicherheit und Justiz der Niederlande und dem Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014 ist im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 17 vom 5.6.2014 veröffentlicht worden.

 

Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) bei Unwettergefahren und im Katastrophenschutz

 

Erlass des MIK NRW

vom 12.04.2016

 

Verwaltungsvereinbarung DWD mit Land NRW (MIK)

vom 08.04.2016

 

Katastrophenschutzkonzept NRW - Wasserförderzug NRW (WF-Z NRW)

 

Einführungserlass des IM NRW

vom 24.07.2023
 

Konzept "Wasserförderzug NRW"

 

Konzept der überörtlichen Hilfe -Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte- des Landes Nordrhein-Westfalen (ÜPSNV-E NRW)

 

Einführungserlass des IM NRW

vom 06.02.2024
 

Konzept "Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Land NRW"

Aktuelle Informationen der Hinweisgeberstelle des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen (IM NRW)

Eine gut funktionierende und vertrauenswürdige Landesverwaltung baut auf den Beschäftigten, deren Integrität und einem recht- und zweckmäßigen Handeln auf. Daher ist Ihre Mitwirkung und Unterstützung gefragt.

Sie haben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit im Institut der Feuerwehr Informationen über Verstöße erhalten? Ihr innerer Wertekompass schlägt an? Sie wollen das nicht einfach laufen lassen?

Dann sind Sie bei der internen Meldestelle beim IM NRW Referat 15 - Hinweisgeberstelle - richtig. Wir gehen Ihren Hinweisen nach. Dabei arbeiten wir unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter. Wir unterliegen nicht dem Strafverfolgungszwang und berichten unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes ausschließlich an die Staatssekretärin.

Aber was ist unter „Verstöße“ zu verstehen? Mögliche Verstöße gem. § 2 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) sind unter anderem

  • Verstöße, die (nach dem Strafgesetzbuch und strafrechtlichen Nebengesetzen) strafbewehrt sind,
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung oder gegen das Vergaberecht,
  • Informationen über Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. (Der Begriff der Äußerung beschränkt sich nicht auf schriftliche Aussagen, sondern erfasst auch mündlich oder auf andere Weise, wie etwa durch Gebärden, getätigte Äußerungen).

Sie haben die Möglichkeit, ohne Einhaltung des Dienstweges, diese Verstöße der internen Meldestelle des IM NRW zu melden.

Nähere Informationen für Sie über uns und die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Abgabe einer Meldung nach dem HinSchG und insbesondere über die eröffneten Meldekanäle, erhalten Sie unter den unten aufgeführten Seiten sowie über den Button Hinweisgeberstelle auf der Startseite

Hinweisgeberschutz