Ausbildung und Prüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes in NRW

Am 29.09.2016 wurde die seit dem 01.01.2014 geltende "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes  im Lande Nordrhein-Westfalen" entsprechend den Novellierungen des Landesbeamtengesetzes vom 14.06.2016 angepasst und in "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung über die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen" umbenannt. (VAP2.1-Feu).

 

Der Vorbereitungsdienst oder die Einführungszeit kann jeweils zum 1. eines jeden Quartals beginnen.

Wegen erhöhten Bedarfs werden aktuell zusätzliche  einjährige Ausbildungen für Aufsteiger angeboten. Diese starten aktuell jeweils zum  01. Februar, ab 2017 zum 01. März, zum 01. September und zum 01. November.

 

Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsabschnitten können dem Muster-Ausbildungsplan (Anlage 1 zur VAP2.1-Feu) entnommen werden. Die Ausbildung der Brandoberinspektoranwärter/-innen dauert 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre sind folgende Abschnitte an den verschiedenen Ausbildungsstätten zu absolvieren.

 

Die konkreten Terminlisten mit den einzelnen Ausbildungsabschnitten finden finden Sie ins unserer B IV-Cloud (Passwort: BOIA).

https://membox.nrw.de/index.php/s/WMUywnrmIGAgyxz/authenticate

 

Die theoretische Ausbildung im Rahmen der Einführungs- und Vorbereitungszeit erfolgt am Institut der Feuerwehr, das Ausbildungsteile von anderen Ausbildungseinrichtungen durchführen lassen kann.

 

Da die Aufstiegsbeamtinnen und -beamte bereits eine feuerwehrtechnische Ausbildung bis zum Gruppenführer durchlaufen haben, beginnt ihre Ausbildung mit dem 5. Ausbildungsabschnitt. Die laut Anlage 1 der VAP2.1-Feu vorgesehenen Urlaubsblöcke variieren je nach Lage der theoretischen Ausbildungen. Dieses ist daher bei der Erstellung der konkreten Ausbildungspläne und der Festlegung der Praxisabschnitte neben den fixen Terminen der Lehrgänge zu berücksichtigen.

 

Der Beginn des Vorbereitungsdienstes für Brandoberinspektoranwärter ist dem IdF NRW durch die einstellende Dienststelle zu melden. Der Beginn der Einführungszeit für Aufsteiger sowie eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für Brandoberinspektoranwärter ist im Vorfeld mit dem IdF NRW abzustimmen. So kann eine gleichmäßige Verteilung der Lehrgangsplätze und eine methodisch/didaktisch sinnvolle Lehrgangsstärke von maximal 24 Teilnehmern realisiert werden.