Nutzung der Übungseinrichtungen des IdF NRW

Im Rahmen der freien und verfügbaren Kapazitäten stehen die Übungseinrichtungen des IdF NRW auch den Feuerwehren in NRW zur Verfügung.  Die Übungseinrichtungen werden den Feuerwehren hierbei zur Nutzung in eigener Verantwortung und Organisation überlassen. Das IdF NRW ist nicht Veranstalter oder Organisator der jeweiligen Übungen. 

Alle Übungen müssen mit eigenen Fahrzeugen und Geräten durchgeführt werden. Außer den in den jeweiligen Nutzungsbedingungen aufgeführten Übungseinrichtungen und -objekten werden durch das IdF NRW keine weiteren Gerätschaften oder Fahrzeuge für die Durchführung der Übungen überlassen.

Eine Übernachtung am IdF NRW ist in der Zeit ebenfalls nicht möglich.

 

Übungshalle des IdF NRW in Münster-Handorf/Telgte

In der Außenstelle des IdF NRW in Münster-Handorf/Telgte verfügt das IdF NRW seit dem Jahr 2006 über eine große Feuerwehrübungshalle. In dieser können verschiedenste Einsatzszenarien unter Einsatz von Veransaltungstechnik und Nebelmaschinen geübt werden. Hierbei ist genug Platz um auch mit einem ganzen Zug oder auch mit der ausgefahrenen Drehleiter innerhalb der Halle zu üben.

Die Termine für die Nutzung der Übungshalle des IdF NRW (jeweils samstags) werden über die Aufsichtsbehörden (Bezirksregierungen und Kreise) vergeben. Hierfür erhalten die jeweiligen Feuerwehren einen sogannten Nutzungsschein mit Rückmeldebogen. Der Ruckmeldebogen muss fristgerecht wieder an das IdF NRW übersandt werden (analog Einberufungen). Mit der Rückmeldung erkennen Sie auch die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für die Übungshalle an:

Daneben muss die jeweilige Feuerwehr einen anerkannten Trainer oder eine anerkannte Trainerin engagieren. Die Liste der aktuell anerkannten Trainerinnen und Trainer finden Sie hier. Das Passwort für die Liste steht im Nutzungsschein.

An jedem Übungstag können jeweils zwei Feuerwehren mit jeweils bis zu 30 Personen üben. Für jede Feuerwehr muss ein eigener Trainer oder Trainerin engagiert werden.

Für weitere Fragen zur Nutzung der Übungshalle stehen ihnen die Hallentechniker des IdF NRW unter 0251/3112-7777 oder nutzung@idf.nrw.de gern zur Verfügung.

 

Übungsgelände des IdF NRW in Münster-Handorf/Telgte

Neben der Übungshalle verfügt das IdF NRW in der Außenstelle des IdF NRW in Münster-Handorf/Telgte seit 1985 über ein eigenes Feuerwehrübungsgelände. Auf diesem wurden mit den Jahren verschiedene Übungsobjekte errichtet, die eine große Breite an Einsatzszenarien zulassen. Hierzu gehören unter anderem mehrere Ein- und Mehrfamilienhäuser, eine Straßenbahn, verschiedene Züge und Bahnanlagen, ein Campingplatz, ein Weihnachts- oder Wochenmarkt, eine Baugrube und vieles mehr.

Die Termine für die Nutzung des Übungsgeländes  können grundsätzlich über die Online-Anmeldung des IdF NRW oder kurzfristig über die Restplatzbörse gebucht werden. Hierfür ist der bzw. die jeweilige Ansprechpartner/in als Teilnehmer für den entsprechenden Termin zu buchen. Diese/r erhält dann eine Einladung zur Einweisung in das Übungsgelände sowie weitere Informationen.

Die Einweisung findet im Regelfall am 1. Mittwoch 2 Monate vor dem jeweiligen Übungstermin statt. Die Teilnahme an der Einsweisung ist grundsätzlich verpflichtend.  Nach der Einweisung erhalten die jeweiligen Feuerwehren von unseren Hallentechnikern die Schlüssel für das Übungsgelände.

Das Übungsgelände wird grundsätzlich jeweils nur an eine Feuerwehr vergeben. Diese kann auf dem Übungsgelände jedoch im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbedingen auch im Verbund mit weiteren Feuerwehren oder Einheiten üben.

Für die Nutzung des Übungsgeländes ist kein/e anerkannte/r Trainer/in erforderlich.

Für weitere Fragen zur Nutzung des Übungsgeländes stehen ihnen ebenfalls die Hallentechniker des IdF NRW unter 0251/3112-7777 oder nutzung@idf.nrw.de gern zur Verfügung.

 

Übungseinrichtungen an der Außenstelle Düren

Die Übungseinrichtungen an der Außenstelle Düren gehören dem Kreis Düren. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarungen stehen diese dem IdF NRW lediglich in der Zeit von Mo. bis Fr. für eigene Veranstaltungen zur Verfügung. Anfragen zur Nutzung der Übungseinrichtungen an der Außenstelle Düren sind daher an den Kreisbrandmeister des Kreises Düren zu richten.